Um in Niedersachsen studieren zu dürfen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für die Dauer des Studienaufenthalts eine in Deutschland gültige Krankenversicherung besitzen. Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wird der Versicherungsnachweis bereits beim Visumsantrag fällig, ansonsten reicht es aus, den Nachweis bei der Einschreibung an der Hochschule vorzulegen.
Studierende aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten benötigen keine zusätzliche Versicherung, da die in ihrem Heimatland gültige Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt wird. Auch private Krankenversicherungen können unter Umständen anerkannt werden. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrer Krankenkasse im Heimatland oder dem International Office Ihrer Wunschhochschule beraten.
Falls Sie Ihre ausländische Krankenversicherung nicht anerkennen lassen können oder im Heimatland keine Krankenversicherung besitzen, müssen Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Empfehlenswert ist der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse.
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für Studierende ca. 130 Euro im Monat, sofern Sie noch unter 30 Jahren sind und das 14. Semester nicht überschritten haben. Danach ist nur noch eine private Versicherung möglich. Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit einem Versicherungsdienst getroffen. Die Kosten liegen je nach Leistungsumfang bei 35 bis 78 Euro monatlich, bei vielen Anbietern aber auch deutlich darüber. (Stand: September 2024)
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