Um in Niedersachsen studieren zu dürfen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für die Dauer des Studienaufenthalts eine in Deutschland gültige Krankenversicherung besitzen. Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wird der Versicherungsnachweis bereits beim Visumsantrag fällig, ansonsten reicht es aus, den Nachweis bei der Einschreibung an der Hochschule vorzulegen.
Studierende aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten benötigen keine zusätzliche Versicherung, da die in ihrem Heimatland gültige Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt wird. Auch private Krankenversicherungen können unter Umständen anerkannt werden. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrer Krankenkasse im Heimatland oder dem International Office Ihrer Wunschhochschule beraten.
Falls Sie Ihre ausländische Krankenversicherung nicht anerkennen lassen können oder im Heimatland keine Krankenversicherung besitzen, müssen Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Empfehlenswert ist der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse.
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für Studierende ca. 110 Euro im Monat, sofern Sie noch unter 30 Jahren sind und das 14. Semester nicht überschritten haben. Danach ist nur noch eine private Versicherung möglich. Die Kosten dafür liegen bei mindestens 190 Euro monatlich. (Stand: März 2023)
Ausführlichere Informationen zum Thema Krankenversicherung und der medizinischen Versorgung in Niedersachsen erhalten Sie hier.