Für die Angehörigen der folgenden Staaten gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen, das heißt, es ist kein Visum für die Einreise erforderlich, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert und keine Arbeit aufgenommen wird:
- Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, Dominica, Grenada, Guatemala, Kiribati, Kolumbien, Malaysia, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Nicaragua, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Uruguay, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
- Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro und Ukraine, sofern Sie einen biometrischen Reisepass besitzen.
- Hongkong, Macau, Serbien, Taiwan und Volksrepublik China, sofern Sie einen Pass mit besonderen Eigenschaften besitzen. Bitte erfragen Sie die Details hierzu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertetung.
Achtung! Die Aufenthaltsfrist kann bei der visumsfreien Einreise nicht verlängert werden, das heißt, nach Ablauf der drei Monate muss auf jeden Fall die Ausreise aus Deutschland erfolgen.
Wenn Sie also aus einem der hier genannten Länder kommen und einen Aufenthalt planen, der länger als drei Monate dauern soll, und/oder falls Sie in Deutschland arbeiten möchten, dann muss vor der Einreise zwingend ein Nationales Visum beantragt werden.