Mit der Förderrichtlinie "Öffnung von Hochschulen" werden Hochschulen und anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei unterstützt, flexible Angebote für neue Gruppen von Studieninteressierten zu entwickeln und die Öffnung der Hochschulen in Niedersachsen voranzutreiben.
Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und zusätzlichen Landesmitteln. In der letzten ESF-Förderperiode von 2014 bis 2020 wurden insgesamt 50 niedersächsische Projekte in sieben Antragsrunden gefördert – etwa berufsbegleitende Bildungsangebote an Hochschulen für Studien- und Weiterbildungsinteressierte mit und ohne Abitur, Angebote zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule oder zur Verbesserung des Beratungsangebotes und des Einstiegs in ein Hochschulstudium.