Die niedersächsischen Berufsakademien sind nichtstaatliche, jedoch staatlich anerkannte Einrichtungen, an denen eine wissenschaftsbezogene und praxisorientierte Ausbildung in bestimmten Berufsfeldern möglich ist. Dabei handelt es sich um "duale" Ausbildungsgänge, in die eine betriebliche Ausbildung einbezogen ist. Insofern ist ein Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Betrieb Voraussetzung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Berufsakademien auch Bachelor-Ausbildungsgänge anbieten. Sind diese erfolgreich akkreditiert, ist der Bachelor-Abschluss einer Berufsakademie gleichwertig mit dem Bachelor-Abschluss einer Hochschule. Voraussetzung für den Besuch einer Berufsakademie ist neben dem Ausbildungsvertrag auch der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung.
Welche niedersächsischen Berufsakademien mit welchen Studiengänge es derzeit gibt, zeigt unsere Übersicht:
Welche schulischen und beruflichen Abschlüsse oder Kombinationen berechtigen zum Studium in Niedersachsen?
Die Berufsakademien bedürfen nach dem Niedersächsischen Berufsakademiegesetz der staatlichen Anerkennung. Hier können Sie das Niedersächsische Berufsakademiegesetz im Wortlaut nachlesen.
Bild: © mediaphotos/istockphoto.com