Um in Niedersachsen studieren zu können, benötigen Sie eine sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung" (HZB) – also einen Nachweis, der bestätigt, dass Sie über die Qualifikationen für ein Hochschulstudium in Deutschland verfügen. In der Regel handelt es sich dabei um Ihr Schulabschlusszeugnis, sofern Sie damit auch in Ihrem Heimatland studieren dürften. Man spricht in diesem Fall von "direktem Hochschulzugang".
Ob Ihr Schulabschlusszeugnis als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt wird, können Sie bereits im Vorfeld unverbindlich überprüfen – entweder mit Hilfe der Anabin-Datenbank (nur auf Deutsch verfügbar), oder mit der Zulassungsdatenbank des DAAD (auf Deutsch und Englisch verfügbar).
Die Überprüfung Ihres Abschlusszeugnisses kann zu folgenden Ergebnissen führen:
Bei einigen künstlerischen und musischen Studiengängen ist es möglich, sich ohne Hochschulzugangsberechtigung zu bewerben, falls stattdessen eine überragende künstlerische Befähigung (im Sinne des NHG § 18, Absatz 5) nachgewiesen werden kann. Je nach Hochschule oder Studiengang muss diese Befähigung durch ein Portfolio (auch "Mappe") und/oder eine Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Internationale Studierende müssen zudem ein anerkanntes Sprachzertifikat Deutsch vorweisen.
Achtung: Für Studiengänge mit Aufnahmeprüfung gelten deutlich frühere Bewerbungsfristen als für die meisten anderen Studiengänge. Informieren Sie sich also rechtzeitig – das heißt am besten 1,5 bis 2 Jahre bevor Sie das Studium in Niedersachsen aufnehmen möchten – auf der Website Ihrer Wunschhochschule über die Bewerbungsdetails.
Die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung zum Studium in Niedersachsen liegt bei der Hochschule, an der Sie sich bewerben. Bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen, sollten Sie sich also auch an das International Office Ihrer Wunschhochschule wenden, um dort besondere Zulassungsvoraussetzungen zu erfragen und zu klären, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Falls Ihr Zeugnis nicht als direkte Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, können Sie ergänzend eine sogenannte "Feststellungsprüfung" absolvieren. Dabei werden Deutschkenntnisse und fachspezifisches, für Ihre gewählte Studienrichtung relevantes Wissen getestet. Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
In der Regel werden Studienbewerber/innen durch Kurse am Niedersächsischen Studienkolleg zwei Semester lang auf diese Prüfung vorbereitet. Die Plätze am Studienkolleg sind jedoch stark nachgefragt und werden nur an die besten Absolvent/innen eines Aufnahmetests vergeben. Eine gute Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung ist deshalb sehr wichtig.
Sie können auch als "Externe*r" an der Feststellungsprüfung teilnehmen, ohne vorher das Studienkolleg zu besuchen. Hiervon ist jedoch abzuraten, da die Durchfallquoten ohne die Vorbereitung am Studienkolleg deutlich höher sind.
Ausführlichere Informationen zur Feststellungsprüfung und dem Niedersächsischen Studienkolleg finden Sie hier.
Ana aus Brasilien fasst im Video zusammen, was Sie zum Thema Zulassungsvoraussetzungen wissen müssen:
Video: © DAAD/Study in Germany – Land of Ideas