Manche dieser Leistungen sind Qualifikationen, die z.B. durch (Schul- oder Ausbildungs-) Abschlüsse erlangt werden können, andere durch (berufliche) Praxis. Rechnet die Hochschule diese Kenntnisse und Fähigkeiten an, werden dadurch einzelne oder mehrere Prüfungsleistungen eines Studiengangs ersetzt. Die Vorteile sind klar: Wer etwas bereits gelernt oder geleistet hat, sollte nicht dasselbe doppelt lernen oder ganz von vorne anfangen müssen. Die Zeitersparnis führt im besten Fall zur Verkürzung der eigenen Studienzeit.
Und wie funktioniert das? Um Leistungen für ein Hochschulstudium anrechnen zu lassen, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wunsch-Hochschule informieren. Die Anrechnung muss beantragt und genehmigt werden! Bei den Zentralen Studienberatungsstellen (ZSB) Ihrer Hochschule finden Sie erste Ansprechpersonen, bzw. bei fachlichen Fragen auch bei der Studienfachberatung. An manchen Hochschulen gibt es Stellen, die ausschließlich zur Anrechnung beraten und Sie bei Ihrer Antragsstellung unterstützen können. An anderen Hochschulen sind dafür die Institute oder Fakultäten selbst zuständig, dann stehen z.B. Studiengangskoordinator*innen bei Fragen zur Antragsstellung bereit. In jedem Fall kennt die ZSB die Zuständigen ihrer jeweiligen Hochschule am besten und kann Sie an die richtige Person weiterverweisen.