Bevor man das Studium in Deutschland aufnehmen darf, muss man nachweisen, dass man für die Kosten während des Aufenthalts finanziell abgesichert ist. Dafür benötigt man einen sogenannten "Finanzierungsnachweis". Oft muss dieser Nachweis schon bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden, ansonsten wird er spätestens beim Antrag für die Aufenthaltserlaubnis fällig.
Die Höhe des Betrags, den man vorweisen muss, richtet sich nach der Aufenthaltsdauer und dem BAföG-Höchstsatz. Ab dem Wintersemester 2024/25 ergibt das eine Betragshöhe von 992 Euro pro Monat in Deutschland (Stand: Juli 2024), wobei erstmal nur die Finanzierung des ersten Aufenthaltsjahres nachgewiesen werden muss. Wenn Sie ein Jahr oder länger in Deutschland studieren wollen, müssen Sie also einen Finanzierungsnachweis in Höhe von mindestens 11.904 Euro erbringen – für kürzere Aufenthalte entsprechend weniger.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Finanzierungsnachweis zu erbringen: