Kosten & Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten

Studienfinanzierung sichern – aber wie?

Die gesicherte Finanzierung Ihres Studienaufenthalts ist eine der Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in Niedersachsen. Sie sollten deshalb unbedingt rechtzeitig vor dem Aufenthalt versuchen, Ersparnisse für Ihr Auslandsstudium anzulegen. 

Doch welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es darüber hinaus für internationale Studierende, und welche davon kommen für Sie in Frage? Wir stellen Ihnen verschiedene Optionen vor, mit denen Sie Ihr Einkommen in Deutschland aufbessern können:

Stipendien

Die bekannteste Möglichkeit, an finanzielle Unterstützung zu gelangen, ist die Bewerbung um ein Stipendium. Diese werden z. B. von zahlreichen Förderorganisationen sowie von parteinahen, konfessionellen oder unternehmensnahen Stiftungen und Einrichtungen vergeben.

Eine der bedeutendsten deutschen Fördereinrichtung für den internationalen Austausch ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Hier können sich deutsche und internationale Studierende und Wissenschaftler/innen auf fast allen Qualifikationsstufen in vielen verschiedenen Förderprogrammen um finanzielle Unterstützung bewerben.

Der DAAD bietet eine umfangreiche Stipendiendatenbank, mit der Sie die verschiedenen Stipendienprogramme des DAAD und vieler anderer Fördereinrichtungen durchsuchen und das für Sie passende Angebot finden können:

Zur Stipendiendatenbank des DAAD


Wichtige Stipendiengeber neben dem DAAD sind beispielsweise die 13 Begabtenförderungswerke oder das Deutschlandstipendium, für das Sie sich bei vielen niedersächsischen Hochschulen bewerben können.

Bitte beachten Sie: In der Regel gibt es in Deutschland keine Stipendien für ein gesamtes Studium oder für Studienanfänger/innen im Bachelor! Zudem sind die Auswahlverfahren sehr streng und es besteht kein genereller Anspruch auf ein Stipendium. 

Trotz allem sollten Sie sich keinesfalls von der Bewerbung abschrecken lassen, denn Stipendien ermöglichen Ihnen finanzielle Sicherheit und erlauben Ihnen, sich während des Aufenthalts in Niedersachsen voll und ganz auf Ihr Studium zu konzentrieren. Am besten bemühen Sie sich schon um ein Stipendium, bevor Sie nach Deutschland kommen.

Erkundigen Sie sich unbedingt auch in Ihrem Heimatland, ob es Stipendien oder andere Fördermaßnahmen gibt, für die Sie sich bewerben können!

Nebenjobs

Ein Nebenjob während des Studiums kann eine gute Möglichkeit sein, um Ihr Einkommen etwas aufzubessern. Ihren gesamten Lebensunterhalt werden Sie damit in der Regel aber nicht finanzieren können. 

Sie sollten bedenken, dass sich Ihr Studium mit großer Wahrscheinlichkeit verlängert, wenn Sie viel Zeit für einen Nebenjob aufwenden müssen – besonders, wenn Sie einer fachfremden Tätigkeit nachgehen. Falls das Arbeiten zur Finanzierung des Lebensunterhalts also wirklich nötig ist, sollten Sie am besten in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten, sofern dies mit den Prüfungs- oder Praktikumsphasen Ihres Studiums vereinbar ist. 

Zudem gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die genau festlegen, wie viele Stunden Sie neben dem Studium arbeiten dürfen (Stand: März 2024). Diese richten sich auch nach Ihrem Herkunftsland und ob Sie bereits studieren oder nicht:
 

Studierende aus diesen Ländern sind den deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Sie haben also freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Während des Semesters dürfen sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Sozialabgaben bezahlen zu müssen.

Wer regelmäßig mehr als 538 Euro pro Monat verdient, benötigt eine Steuernummer und bekommt monatlich einen Teil des Lohns abgezogen. Falls nur in der vorlesungsfreien Zeit gejobbt wird, darf kurzfristig auch mehr gearbeitet werden.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR kommen, dürfen Sie maximal 140 volle bzw. 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Sie dürfen sich jedoch nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten.

Falls Sie mehr als 140 volle oder 280 halbe Tage arbeiten möchten, benötigen Sie dafür die Zustimmung der Agentur für Arbeit. Ob die Zustimmung erteilt wird, hängt davon ab, wie hoch die Arbeitslosigkeit in Ihrer Region ist – je höher die Arbeitslosigkeit ist, desto geringer sind Ihre Chancen, mehr arbeiten zu dürfen.

Wenn Sie am Studienkolleg oder einem Sprachkurs teilnehmen, gelten für Sie strengere gesetzliche Bestimmungen als für regulär eingeschriebene Studierende. Sie dürfen dann ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit und nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde arbeiten. 


Eine Ausnahme gibt es jedoch: Die Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft (auch "Hiwi") an der Hochschule ist immer erlaubt. Laut dem Niedersächsischen Hochschulgesetz darf die Arbeitszeit dabei jedoch maximal 20 Stunden pro Woche betragen (§ 33 NHG). 

Hilfskräfte werden z. B. in Bibliotheken beschäftigt, leiten Tutorien oder übernehmen (Recherche-) Aufgaben für Professor/innen oder in Forschungsprojekten. Die Arbeit lässt sich deshalb oft sehr gut mit dem Studium vereinbaren und kann Sie fachlich sogar weiterbringen – allerdings sind die Stellen deshalb auch besonders stark nachgefragt. 

Ausführlichere Informationen zum Thema Nebenjob erhalten Sie beim Deutschen Studentenwerk und beim DAAD, oder Sie lassen sich von Ihrem zuständigen International Office beraten. Dort erhalten Sie z. B. auch Tipps zur Jobsuche. 

Übrigens: Auch für (Pflicht-)Praktika im Rahmen des Studiums gibt es rechtliche Sonderregelungen! Allgemeine Informationen zum Thema Praktikum finden Sie auf der Website des DAAD, die Details gibt es bei der Agentur für Arbeit

Studienkredite


Auch wenn die Aufnahme eines Kredits eine schnelle Lösung des Finanzierungsproblems zu sein scheint: Bei Studienkrediten ist größte Vorsicht geboten, denn sie können leicht zur Schuldenfalle werden! Sie sollten also unbedingt versuchen, zuerst andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. ein Stipendium, auszuschöpfen, bevor Sie einen Studienkredit aufnehmen.

Wenn es sich wirklich nicht vermeiden lässt, lassen Sie sich bitte bereits im Heimatland gut beraten (z. B. von der Studienberatungsstelle einer Hochschule oder von Ihrer Bank) und achten Sie darauf, einen seriösen Anbieter zu wählen, um überteuerte Zinsen zu vermeiden.

Europäische Studierende können z. B. über Erasmus+ ein sogenanntes "Masterdarlehen" mit günstigen Konditionen beantragen, um damit ein komplettes Masterstudium im Ausland zu finanzieren. Das Programm befindet sich allerdings noch im Aufbau und ist deshalb aktuell nur in wenigen Ländern verfügbar.

Finanzierung für Austauschsemester & Co: Erasmus+

Für Studierende aus den Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei gibt es besondere Austauschprogramme – z. B. Erasmus+. Damit fördert die Europäische Kommission u. a. den Austausch von Studierenden in Bachelor-, Master- und Promotionsprogrammen sowie Auslandspraktika.

Der Austausch findet dabei immer zwischen Partneruniversitäten in Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland statt. Die Bewerbung für einen Programmplatz erfolgt deshalb direkt bei der entsendenden Hochschule im Heimatland. Gefördert werden Aufenthalte zwischen drei und zwölf Monaten pro Studienzyklus.

Das heißt, man darf sogar mehrfach teilnehmen und kann so bis zu 36 Monate lang gefördert werden, wenn man sowohl im Bachelor- als auch im Master- und Promotionsstudium ins Ausland geht. Zudem kann die Förderdauer pro Studienzyklus gesplittet werden, sodass man beispielsweise im Master für sechs Monate im Ausland studiert und sechs Monate lang ein Praktikum absolviert.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Programmen und dem Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Website der Nationalen Agentur Ihres Heimatlandes, oder Sie lassen sich im International Office Ihrer Heimathochschule beraten.
 

Erasmus-Förderung für Studierende aus "Partnerländern"

Auch für Studierende aus einigen weiteren Ländern – den sogenannten "Partnerländern" – gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten über Erasmus+. Ob es sich bei Ihrem Heimatland um ein Erasmus-Partnerland handelt, erfahren Sie auf der Website des DAAD oder beim International Office Ihrer Heimathochschule.