EU: Wenn Sie aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Sie bekommen bereits bei der Registrierung im Einwohnermeldeamt einen Nachweis darüber, dass Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen. Möglicherweise müssen Sie dem Einwohnermeldeamt dafür einen Finanzierungsnachweis erbringen und nachweisen, dass Sie für Ihren gesamten Aufenthalt über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verfügen.
Non-EU: Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Länder stammen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür müssen Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Adresse können Sie bei Ihrem International Office erfragen. Dort erfahren Sie auch, welche Dokumente Sie für den Antrag mitbringen müssen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird vorerst befristet für mindestens ein und maximal zwei Jahre erteilt, kann danach aber auf Antrag und bei entsprechenden Studienfortschritten verlängert werden.
(Stand: Juli 2018)