Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen" hat das Land Niedersachsen die sogenannte "Landarztquote" eingeführt. Sie sieht vor, dass jährlich landesweit 60 Medizin-Studienplätze bevorzugt an Bewerber*innen zu vergeben sind, die sich selbst dazu verpflichten, für die Dauer von zehn Jahren als Landärztin/Landarzt in Niedersachsen tätig zu werden.
Bewerbungen müssen bis zum Fristende (ab 2026: 31. Januar) als Antrag in elektronischer Form und in Papierform beim zuständigen Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) vorliegen. Dafür ist auch eine Bewerber-ID des regulären Bewerbungsverfahrens für einen Medizinstudienplatz bei der Stiftung für Hochschulzulassung auf www.hochschulstart.de erforderlich. Es schließt sich ein strukturiertes Auswahlverfahren über die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit an. Die besten Bewerber*innen werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Verbindliche Informationen zur Bewerbungsfrist sowie dem Antrags- und Auswahlverfahren stellt der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) auf einer gesonderten Website bereit:
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