Wer keinen Studienplatz über die Abiturnote oder die Eignungsquote bekommen hat, kann an den hochschuleigenen Auswahlverfahren teilnehmen. Um in das Auswahlverfahren der Wunschhochschule zu gelangen, muss dieser Hochschulort im Bewerbungsverfahren aktiv angegeben werden. Mögliche Kriterien an den niedersächsischen Hochschulen können sein: Durchschnittsnote der HZB, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, Dienste oder Art einer Berufsausbildung. In anderen Bundesländern können die Kriterien variieren.
Ein Studierfähigkeitstest ist zum Beispiel der Test für medizinische Studiengänge (TMS), der sogenannte "Medizinertest". Er prüft das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen.