Bestimmte berufliche Fortbildungsabschlüsse berechtigen in Niedersachsen zum Hochschulstudium – und zwar egal in welcher Fachrichtung – an allen Hochschularten. Die Berechtigung ist nicht befristet und gesetzlich festgeschrieben. Das heißt: Wer zum Beispiel einmal seinen Meister gemacht hat, kann auch nach Jahren im Berufsleben noch jedes gewünschte Fach studieren.
Meister*in, staatlich geprüfte*r Techniker*in oder Betriebswirt*in? In der Übersicht erfahren Sie, welche berufliche Vorbildung zum Studieren in Niedersachsen berechtigt oder ob gegebenenfalls eine zusätzliche Qualifikation nötig ist:*