Studienangebot
Medizin- und Zahnmedizinstudium

Studium der Medizin und Zahnmedizin

Niedersachsen bietet an den drei attraktiven Hochschulstandorten Göttingen, Hannover und Oldenburg drei Medizinstudiengänge und zwei Zahnmedizinstudiengänge. 

Das Studium der Medizin richtet sich nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO). Es gibt die klassischen Regelstudiengänge, in denen sich das Studium in zwei Abschnitte gliedert:

  • die Vorklinik (Semester 1–4), die mit der 1. Ärztlichen Prüfung (M1) abgeschlossen wird und
  • die Klinik (Semester 5–10), die mit der 2. Ärztlichen Prüfung (M2) abschließt.

Es folgt das Praktische Jahr, an das sich die 3. Ärztliche Prüfung (M3) anschließt.

In den niedersächsischen Modellstudiengängen ist die strikte Trennung nach Vorklinik und Klinik aufgehoben. Es gibt eine fünfjährige Ausbildung, in der der patientenbezogene Unterricht von Beginn an integriert ist. Nach den fünf Studienjahren folgt das Praktische Jahr.

Die Regelstudienzeit für das Studium der Medizin beträgt gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (§ 1 Abs. 2 ÄAppO) 12 Semester + 3 Monate und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Das Studium zeichnet sich durch Theorie- und Praxisanteile aus.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium bietet sich ein breites Berufsfeld: in Kliniken als Fachärzt*in, in der Lehre, der Grundlagenforschung und klinischer Forschung sowie bei Krankenkassen, Behörden und natürlich in freien Praxen.

Nach der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO) gliedert sich das Studium in drei Teile: Einen vorklinischen Abschnitt (4 Semester), einen vorbereitenden klinischen Abschnitt (2 Semester), auch "Phantomjahr" genannt, und einen klinischen Abschnitt (4 Semester). Jeder Teil wird mit einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen. Dabei wird der dritte Abschnitt der Prüfung in einem Prüfungssemester absolviert, welches sich an den klinischen Teil des Studiums anschließt. Die Regelstudienzeit beträgt somit 10 Semester + 6 Monate (§ 2 Satz 2 ZAppO) und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen.

Die meisten Absolvent*innen sind nach dem Studium sofort in freien Praxen tätig, wobei zunehmend mehr Zahnärzt*innen in Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren organisiert sind. Nach erfolgreicher Approbation kann aber auch eine Fachzahnarztausbildung in der Oralchirurgie oder der Kieferorthopädie, oder eine Spezialisierung in Parodontologie, Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Prothetik, Implantologie usw. aufgenommen werden.

Weitere berufliche Optionen sind Lehre und Forschung an einer Universität sowie eine Beschäftigung im öffentlichen Gesundheitswesen oder als Sanitätsoffizier*in bei der Bundeswehr.

Infos & Fakten
In Niedersachsen gibt es drei Medizinstudiengänge: an der Universitätsmedizin in Göttingen, an der Medizinischen Hochschule Hannover und an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Wie unterscheiden sie sich und was sind die Besonderheiten?
Infos & Fakten
Zahnmedizin in Niedersachsen
Zahnmedizin wird an den Universitäten in Göttingen und Hannover als Regelstudiengang angeboten. In Hannover startet das Studium an der Medizinischen Hochschule zum Wintersemester, in der Universitätsmedizin Göttingen zum Winter- und Sommersemester.
Infos & Fakten
Wie und wo kann ich mich für ein Studium der Medizin oder Zahnmedizin in Niedersachsen bewerben? Welche Kriterien gibt es beim Bewerbungs- und Auswahlverfahren und wie unterscheiden sich die drei Standorte Göttingen, Hannover und Oldenburg?

"Landarztquote" in Niedersachsen seit Wintersemester 2023/2024

Der Niedersächsische Landtag hat ein Gesetz zur flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen verabschiedet, welches die Regelungen zur sogenannten "Landarztquote" beinhaltet. Seit dem Wintersemester 2023/2024 sind jährlich landesweit 60 Medizin-Studienplätze bevorzugt an Bewerber*innen zu vergeben, die sich selbst dazu verpflichten, für die Dauer von zehn Jahren als Landärztin/Landarzt in Niedersachsen tätig zu werden. Alle Informationen zur Bewerbungsfrist, dem Antrags- und Auswahlverfahren stellt der zuständige Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) auf einer gesonderten Website bereit:

Weitere Informationen

Bild: © Vesna Andjic/iStockphoto.com

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