Um in Niedersachsen studieren zu können, benötigen Sie eine sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung" (HZB) – also einen Nachweis, der bestätigt, dass Sie über die Qualifikationen für ein Hochschulstudium in Deutschland verfügen. Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, handelt es sich dabei in der Regel um Ihr Schulabschlusszeugnis, sofern Sie damit auch in Ihrem Heimatland studieren dürften. Man spricht in diesem Fall von "direktem Hochschulzugang".
Ob Ihr Schulabschlusszeugnis in Deutschland als HZB anerkannt wird, können Sie mit Hilfe der Anabin-Datenbank bereits im Vorfeld unverbindlich überprüfen (nur auf Deutsch verfügbar).
Bei einigen künstlerischen und musischen Studiengängen ist es möglich, sich ohne Hochschulzugangsberechtigung zu bewerben, falls stattdessen eine überragende künstlerische Befähigung (im Sinne des NHG § 18, Absatz 5) nachgewiesen werden kann. Je nach Hochschule oder Studiengang muss diese Befähigung durch ein Portfolio (auch "Mappe") und/oder eine Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Internationale Studierende müssen zudem ein anerkanntes Sprachzertifikat Deutsch vorweisen.
Achtung: Für Studiengänge mit Aufnahmeprüfung gelten deutlich frühere Bewerbungsfristen als für die meisten anderen Studiengänge. Informieren Sie sich also rechtzeitig – das heißt am besten 1,5 bis 2 Jahre bevor Sie das Studium in Niedersachsen aufnehmen möchten – auf der Website Ihrer Wunschhochschule über die Bewerbungsdetails.
Die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung zum Studium in Niedersachsen liegt bei der Hochschule, an der Sie sich bewerben. Bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen, sollten Sie sich also auch an das International Office Ihrer Wunschhochschule wenden, um dort besondere Zulassungsvoraussetzungen zu erfragen und zu klären, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Ana aus Brasilien fasst im Video zusammen, was Sie zum Thema Zulassungsvoraussetzungen wissen müssen:
Video: © DAAD/Study in Germany – Land of Ideas