| eine berufliche Fachrichtung aus: | sowie ein Unterrichtsfach aus: |
|---|---|
| Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Informationstechnik, Kosmetologie, Lebensmittelwissenschaft (Ernährung), Metalltechnik (Fachgebiete: Energie- und Versorgungstechnik oder Produktions- und Fertigungstechnik), Ökotrophologie (Hauswirtschaft), Pflegewissenschaften, Sozialpädagogik, Wirtschaftswissenschaften. | Biologie* Chemie Deutsch Englisch Evangelische Religion Französisch Geschichte Informatik Islamische Religion Katholische Religion Mathematik Niederländisch Physik Politik Sonderpädagogik** Spanisch Sport Werte und Normen |
* Biologie kann nur Unterrichtsfach sein bei Wahl der beruflichen Fachrichtungen: Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie, Ökotrophologie oder Pflegewissenschaften.
** Anstelle des Unterrichtsfaches kann Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen gewählt werden, sofern nicht Sozialpädagogik als berufliche Fachrichtung gewählt wird.
| zwei sonderpädagogische Fachrichtungen aus den Förderschwerpunkten: | sowie ein Unterrichtsfach aus: |
|---|---|
| emotionale und soziale Entwicklung geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sprache | Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Evangelische Religion Geschichte Gestaltendes Werken Hauswirtschaft Katholische Religion Kunst Mathematik Musik Physik Politik Sachunterricht Sport Technik Textiles Gestalten Werte und Normen Wirtschaft |