Die Promotion ist der Erwerb des akademischen Grades als Doktor*in in einem bestimmten Studienfach. Sie dient zur wissenschaftlichen Qualifizierung nach dem Studium und umfasst eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die Dissertation, sowie eine mündliche Prüfung.
Die Promotion setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Das Promotionsrecht besitzen in der Regel Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen, teilweise bestehen Kooperationen mit anderen (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Promotion ist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.