Hochschulen
Abschlüsse

Überblick

Entsprechend der Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs schließen Sie Ihr Studium mit einer Hochschulprüfung, einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung ab. Es gibt verschiedene Abschlussarten.

erhalten Sie eine Urkunde über den erlangten akademischen Grad. Das dazugehörige "diploma supplement" gibt Auskunft über die genauen Studieninhalte.

Bachelor

Mit einem grundständigen Bachelorstudium starten Sie Ihre akademische Ausbildung. Der Bachelor ist der erste berufsbefähigende Studienabschluss an Universitäten und Fachhochschulen. Ein Abschluss kann nach drei bis maximal vier Jahren Regelstudienzeit erreicht werden, Ausnahmen sind möglich.

Bachelorstudiengänge können sich auf ein Hauptfach konzentrieren (Monobachelor oder Ein-Fach-Bachelor) oder als Kombinationsstudium mit mehreren Fächern studiert werden (Kombinationsbachelor oder Zwei-Fach-Bachelor).

Das Studium bezieht sich auf ein einzelnes Studienfach. Mit dem Bachelor-Abschluss ist der Übergang in eine berufliche Tätigkeit oder die Aufnahme eines fachwissenschaftlichen Masterstudiums möglich.

Für das Studium wählen Sie zwei Studienfächer – entweder in der Kombination "zwei Hauptfächer" oder "ein Hauptfach und ein Nebenfach". Einzelne Hochschulen bieten weitere Varianten an.

Der Zwei-Fach-Bachelor ermöglicht ebenfalls den Übergang in eine berufliche Tätigkeit oder aber, bei Beachtung entsprechender Kombinationsvorschriften, die Aufnahme eines Lehramt-Masterstudiums. Auch ein fachwissenschaftliches Masterstudium ist im Anschluss möglich. 

Die häufigsten Bachelorgrade sind Bachelor of Arts (B. A.), Bachelor of Science (B. Sc.) und Bachelor of Engineering (B. Eng.).

Master

Für die Aufnahme eines Masterstudiums wird ein Bachelorabschluss oder gleichwertiger anderer Abschluss vorausgesetzt. Die Regelstudienzeit für ein Masterstudium beträgt ein bis max. zwei Jahre, Ausnahmen sind möglich. Masterstudiengänge können die Inhalte des Bachelorstudiums fachlich und wissenschaftlich vertiefen oder führen zu einer Spezialisierung. Ein Masterabschluss qualifiziert Sie für viele berufliche Tätigkeiten und ist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn (Promotion).

Es gibt anwendungsorientierte und forschungsorientierte Profile. Je nach Zugangsvoraussetzungen wird zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen unterschieden.

Konsekutive Masterstudiengänge können das im Bachelorstudium erworbene Wissen vertiefen, verbreitern, fachübergreifend erweitern oder fachlich andere Inhalte zum Gegenstand haben.

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr voraus. Für ein weiterbildendes Masterstudium fallen oftmals zusätzliche Gebühren an.

Die häufigsten Mastergrade sind Master of Arts (M. A.), Master of Science (M. Sc.) und Master of Engineering (M. Eng.).

Staatsexamen

Das Staatsexamen eröffnet den Zugang zu bestimmten, vom Staat geregelten Berufen (Ärzt*innen, Lehrer*innen, Apotheker*innen, Richter*innen u.a.) Hier besteht ein besonderes Interesse an der Qualität der Ausbildung und daher werden die Ausbildungen und Prüfungen landes- bzw. bundesweit einheitlich geregelt. 

Das Studium der Human-, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Pharmazie und der Lebensmittelchemie wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. In manchen Bundesländern (aber nicht in Niedersachsen) schließt auch das Lehramtsstudium mit einem Ersten Staatsexamen ab.

 

Studiengänge mit dem Abschluss Erstes Staatsexamen studieren Sie an einer Universität, die Abschlussprüfungen werden jedoch von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommen. Mit bestandenem Staatsexamen ist die Zulassung zum Vorbereitungsdienst/Referendariat verbunden. Der Vorbereitungsdienst wird dann mit einer weiteren Staatsprüfung, dem Zweiten Staatsexamen, abgeschlossen. Eine Promotion ist im Anschluss an das Erste Staatsexamen möglich.

In Niedersachsen studieren Sie ein Lehramtsstudium im Bachelor-Master-System, anschließend folgt das Referendariat mit dem Zweiten Staatsexamen. 

Eine Besonderheit gilt für das Staatsexamen in Medizin und Pharmazie: Hier wird der erste, zweite und dritte Abschnitt der Ärztlichen/Pharmazeutischen Prüfung abgelegt. Für die Zahnmedizin und Tiermedizin müssen ein erstes, zweites und drittes Staatsexamen erfolgreich absolviert werden. Anschließend kann die staatliche Zulassung für die Berufsausübung (Approbation) beantragt werden.

Weitere Abschlüsse

Infos & Fakten
Kirchliche Prüfung
Die Kirchlichen Prüfungen im Fach Theologie werden auf Grundlage einer von der Kirchenbehörde erlassenen Prüfungsordnung abgenommen.

Dabei können Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterabschlüsse erworben werden.
Infos & Fakten
Diplom/Magister
Obwohl die Studiengänge an den meisten deutschen Hochschulen inzwischen auf Bachelor und Master umgestellt wurden, bestehen noch vereinzelt Diplom- und Magisterstudiengänge. Das Studium ist in der Regel in ein Grund- und ein Hauptstudium oder mehrere Studienphasen gegliedert. Anders als der Bachelor gelten das Vordiplom oder bestandene Zwischenprüfungen noch nicht als berufsbefähigende Abschlüsse. Ein Diplom- oder Magisterabschluss einer Universität berechtigt Sie, ebenso wie der Masterabschluss, zur Promotion.
Infos & Fakten
Weitere Studienabschlüsse
Neben den genannten Studienabschlüssen können Sie in einigen Studiengängen auch andere Abschlüsse erwerben. So können Sie zum Beispiel ein künstlerisches Studium mit einer künstlerischen Abschlussprüfung ("Meisterschüler*in") oder einen theologischen Studiengang mit einer kirchlichen Prüfung abschließen. In einigen weiterführenden Studiengängen wird der Abschluss mit einem Zertifikat bescheinigt, das die absolvierten Inhalte beschreibt.

Promotion

Die Promotion ist der Erwerb des akademischen Grades als Doktor*in in einem bestimmten Studienfach. Sie dient zur wissenschaftlichen Qualifizierung nach dem Studium und umfasst eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die Dissertation, sowie eine mündliche Prüfung.

Die Promotion setzt den Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Das Promotionsrecht besitzen in der Regel Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen, teilweise bestehen Kooperationen mit anderen (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Promotion ist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.

Häufig verwendete Abkürzungen

Die folgende Tabelle kann nach rechts gescrollt werden.
Abkürzung Bezeichnung
B.A. Bachelor of Arts
BBA Bachelor of Business Administration
B. Eng. Bachelor of Engineering
B. F.A. Bachelor of Fine Arts
B. Mus. Bachelor of Music
B. Sc. Bachelor of Science

LBS Lehramt an berufsbildenden Schulen
LG Lehramt an Gymnasien
LGH Lehramt an Grund- und Hauptschulen
LR Lehramt an Realschulen
LS Lehramt für Sonderpädagogik

LL. B. Bachelor of Laws
LL.M. Master of Laws

M. A. Master of Arts
MBA Master of Business Administration
M. Ed. Master of Education
M. Mus. Master of Music
M. Eng. Master of Engineering
M. Sc. Master of Science
MPH Master of Public Health
MSM Master of Social Management

Dr.rer.nat. Doktor*in der Naturwissenschaften
Dr.-Ing. Doktor*in der Ingenieurwissenschaften
Dr. phil. Doktor*in der Philosophie
MD Medical Doctor
PhD Philosophical Doctor
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