BAföG ist die Abkürzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und steht für finanzielle Unterstützung für Schüler*innen und Studierende. Sie werden während ihres Studiums vom Staat unterstützt, wenn sie nachweislich nicht anders für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
BAföG wird zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als zinsfreies Darlehen gewährt – Studierende müssen den Darlehens-Anteil später in Raten zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt aber erst fünf Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderhöchstdauer, nicht direkt nach dem Ende des Studiums. Außerdem ist die Rückzahlung einkommensabhängig, sodass Geringverdienende von der Rückzahlung freigestellt werden können. Genauso kann das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig abgelöst werden.
Wie hoch das BAföG ist, hängt individuell vom Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie dem ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*innen ab. Beantragen müssen Sie die Förderung spätestens in dem Monat, in dem Sie Ihr Studium beginnen, denn rückwirkend wird BAföG nicht gezahlt!
Studienanfänger*innen mit Sozialleistungsbezug (z. B. Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld), die bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre alt sind, haben im Rahmen des BAföG außerdem die Möglichkeit, einmalig die Studienstarthilfe zu beantragen. Es handelt sich dabei um eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro für Aufwendungen, die typischerweise mit dem Studienstart in Verbindung stehen (z. B. IT-Ausstattung, Mietkaution, Umzugskosten etc.).
Achtung: Der Antrag für die Studienstarthilfe muss spätestens bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden (d.h. bei Studienbeginn zum Wintersemester mit Start am 1. Oktober muss der Antrag bis zum 30. November erfolgt sein).