Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBIG)

Die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) trat nach der Zustimmung des Bundesrates zum 1. Januar 2020 in Kraft. Durch sie soll die höher qualifizierende berufliche Bildung und das duale System gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Die Neuerungen waren Teil eines zentralen Projekts der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

Unter anderem sollen eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt und die Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung verbessert werden. So würden Hürden gesenkt und junge Menschen – unabhängig von ihrer persönlichen Situation – dazu motiviert, den Weg der beruflichen Ausbildung einzuschlagen. Außerdem werde die Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen erhöht, was die Flexibilität und Attraktivität ebenfalls steigern soll.

Kritik an den Reformen kommt zum Beispiel vom Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt. Er bewertet vor allem die geplanten Namensänderungen (wie "Bachelor Professional" und "Master Professional") als kritisch. Statt akademische und berufliche Bildung gleichwertig zu machen, würden die individuellen beruflichen Qualifikationen der Ausbildungen verschleiert. Vor allem in Bezug auf das europäische Ausland stifte dies Verwirrung.

 

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Pressemitteilung zur Kritik der HRK

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