Freie Bahn für den Digitalpakt – und was er für Niedersachsen bedeutet

Artikel aktualisiert am 22.03.2019

Bund und Länder haben sich am 20.02.2019 auf einen Kompromiss beim Digitalpakt geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Grundgesetzänderung, die dem Bund ermöglicht, die Länder mit finanziellen Mitteln in Milliardenhöhe bei der Digitalisierung der Schulen zu unterstützen. 

Der Bundestag stimmte dem Kompromiss bereits einen Tag später zu, die Zustimmung des Bundesrates folgte am 15. März. Eine frühere Version des Digitalpakts war dort im Dezember noch abgelehnt worden, da die Länder befürchteten, zu vielen Kompetenzen an den Bund zu verlieren. In der neuen Version verzichtet der Bund nun auf einige Forderungen. 

Im Detail sieht der Digitalpakt vor, dass der Bund den Ländern fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen wird, um Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lernmitteln auszurüsten. Auch für Personal dürfen die Bundesmittel verwendet werden, sofern es sich um besondere, befristete Ausgaben (wie z. B. für Systemadministrator*innen) handelt. Dabei müssen die Länder die Fördersumme nicht mehr, wie ursprünglich vom Bund gefordert, in gleicher Höhe zuzahlen. Stattdessen soll die Finanzierungsquote mit jedem Land einzeln festgelegt werden. 

Niedersachsen kann nun ca. 470 Millionen Euro an Bundesmitteln erwarten. Diese werden mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufgestockt, sodass den niedersächsischen Schulen insgesamt 520 Millionen Euro zugutekommen werden. Da alle rund 3.000 Schulen in Niedersachsen vom Digitalpakt profitieren sollen, ist ein Sockelbetrag in Höhe von 30.000 Euro pro Schule vorgesehen. Die ersten Gelder sollen bereits im Sommer ausgezahlt werden können. Die übrigen Mittel sollen über Ausschreibungen vergeben werden. Die Förderrichtlinien sind derzeit noch in Arbeit. 

Kultusminister Grant Hendrik Tonne betonte aber auch, dass es nicht bei einem Ausbau der technischen Infrastruktur aus Mitteln des Digitalpakts bleiben dürfe, sondern dass auch Förderungen für Fort- und Weiterbildungen sowie eine Anpassung der Lehrpläne an Medienbildung, Medienpädagogik und Digitalisierung erforderlich seien: "Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es geht darum, unseren Schülerinnen und Schülern einen reflektierten und kritischen Umgang mit digitalen Medien beizubringen. Und es geht darum, den Mehrwert, den digitale Lernwerkzeuge haben können, methodisch-didaktisch einzubetten." 

 

Ausführlichere Informationen rund um den Digitalpakt finden Sie auf der Seite des BMBF.

Zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums

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