How to Apply (Non-EU)
Visa

Wer braucht ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und nicht von einer der unten aufgeführten Ausnahmeregelungen betroffen sind, benötigen Sie zwingend ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland eingeholt werden.

Achtung! Da es zu längeren Warte- oder Bearbeitungszeiten kommen kann, sollten Sie Ihr Visum unbedingt sehr frühzeitig vor der geplanten Einreise beantragen.

Wer braucht unter bestimmten Bedingungen kein Visum?

Grundsätzlich benötigen alle Nicht-EU-Ausländer ein Visum, wenn sie nach Deutschland einreisen möchten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Erleichterungen der Visumspflicht, die sich nach Zweck und Dauer des Aufenthalts richten. Bitte überprüfen Sie sehr sorgfältig, ob einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft und für Ihr Herkunftsland gilt:
 

Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum, sofern sie während ihres Aufenthalts keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Gewisse studienbegleitende Tätigkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn ein Aufenthalt geplant ist, der länger als drei Monate dauern soll, muss innerhalb der ersten 90 Tage des Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Wohnorts in Deutschland beantragt werden.

Für die Angehörigen der folgenden Staaten gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen, das heißt, es ist kein Visum für die Einreise erforderlich, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert und keine Arbeit aufgenommen wird: 

  • Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, Dominica, Grenada, Guatemala, Kiribati, Kolumbien, Malaysia, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Nicaragua, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Uruguay, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.

  • Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro und Ukraine, sofern Sie einen biometrischen Reisepass besitzen.

  • Hongkong, Macau, Serbien, Taiwan und Volksrepublik China, sofern Sie einen Pass mit besonderen Eigenschaften besitzen. Bitte erfragen Sie die Details hierzu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertetung.

Achtung! Die Aufenthaltsfrist kann bei der visumsfreien Einreise nicht verlängert werden, das heißt, nach Ablauf der drei Monate muss auf jeden Fall die Ausreise aus Deutschland erfolgen.

Wenn Sie also aus einem der hier genannten Länder kommen und einen Aufenthalt planen, der länger als drei Monate dauern soll, und/oder falls Sie in Deutschland arbeiten möchten, dann muss vor der Einreise zwingend ein Nationales Visum beantragt werden.

Wer braucht kein Visum?

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Staats, eines EWR-Staats (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Es genügt ein gültiger Ausweis oder Reisepass. Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten beim Einwohnermeldeamt registrieren. 

Angehörige dieser Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll, müssen Sie jedoch innerhalb der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts eine gültige Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir für die hier aufgeführten Informationen zu den Einreisebestimmungen (Stand: Oktober 2018) trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung keine Gewähr leisten können.

Eine verbindliche Liste der visumspflichtigen Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Das richtige Visum finden


Wenn Sie einen Studienaufenthalt von mehr als drei Monaten planen, reisen Sie auf keinen Fall mit einem sogenannten "Schengen-Visum" (auch "Touristen-Visum") ein. Es kann nicht verlängert oder in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden. Mit einem Schengen-Visum müssen Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 90 Tagen also definitiv das Land verlassen!

Beantragen Sie für längere Aufenthalte stattdessen ein sogenanntes "Nationales Visum". Je nachdem, ob Sie bereits eine Studienplatzzusage haben oder nicht, gibt es zwei Möglichkeiten:

Wenn Sie noch keine Zulassung von einer niedersächsischen Hochschule oder einem Studienkolleg erhalten haben, beantragen Sie am besten ein "Visum zum Zweck der Studienbewerbung" (§ 16 Abs. 1a AufenthaltG) – auch "Studienbewerbervisum" genannt. 

Damit dürfen Sie für drei Monate einreisen, um in dieser Zeit die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium zu erfüllen (z. B. einen Deutschkurs absolvieren). Falls diese Zeit nicht ausreicht, kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs weitere Monate beantragt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer zur Studienbewerbung beträgt insgesamt also neun Monate.

Falls Sie während dieser Frist zum Studium oder zum Studienkolleg zugelassen werden, kann das Visum in der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Wenn Sie bereits die Zusage für einen Studienplatz oder einen Platz im Niedersächsischen Studienkolleg haben, beantragen Sie ein "Nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken" (§ 16 Abs. 1 AufenthG) – kurz "Studierendenvisum". Es wird in der Regel für die Dauer von drei Monaten ausgestellt. Innerhalb dieser Frist müssen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Visum beantragen

Wenn Sie ein Visum benötigen und wissen, welcher Typ für Sie der richtige ist, stellen Sie den Visumsantrag so früh wie möglich vor Ihrer geplanten Einreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. In der Regel müssen Sie dafür einen Termin mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vereinbaren. Dies kann ebenfalls einige Wochen Wartezeit bedeuten!

Informieren Sie sich im Vorfeld auf der Website Ihrer deutschen Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für die Beantragung des Visums mitbringen müssen und ob es nötig ist, bestimmte Dokumente beglaubigt übersetzen zu lassen. Die folgenden Unterlagen (ggf. in Übersetzung) sollten Sie in jedem Fall parat haben:

Für ein Studierendenvisum benötigen Sie außerdem:

Oder für ein Studienbewerbervisum:

Alles klar?

Ana aus Brasilien fasst in diesem Video von Study in Germany noch einmal das Wichtigste zum Thema Visum zusammen:

Video: © DAAD/Study in Germany – Land of Ideas