Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine

9,25 Millionen Euro stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) für Sprachförderprogramme bereit, die sich an Geflüchtete aus der Ukraine richten. Die Förderlinie ist im September gestartet, die Mittel können ab sofort u.a. von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung bei der NBank beantragt werden.

Mit der neuen Förderlinie "UKR-CARE Spracherwerb" sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab 16 Jahren dabei unterstützt werden, grundlegende deutsche Sprachkenntnisse zu erlangen. Weitere Zielsetzungen neben Alphabetisierung und Grundbildung sind insbesondere die Vorbereitung auf Ausbildung, Studium oder Arbeitswelt. Die geförderten Projekte sollen zudem auch sozialpädagogisch begleitet werden, während eine Kinderbetreuung sicherstellen soll, dass Kinder der Teilnehmenden versorgt und betreut werden können, wenn ihre Eltern am Sprachkurs teilnehmen.

Zuwendungsempfänger können die Förderung für ihre Sprachkurse ab sofort bei der NBank beantragen; die Kurse müssen spätestens mit Ablauf des 31. März 2023 beendet sein. Auch die rückwirkende Förderung von Projekten, die bereits ab dem 24. Februar 2022 begonnen wurden, kann in diesem Fall beantragt werden. Alle Details der Förderlinie sowie Unterlagen und Hinweise für die Antragsstellung gibt es auf der Website der NBank.  

Die Sprachförderprogramme sind Teil eines ganzen Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine von dort geflüchtet sind. Insgesamt stellt Niedersachsen rund 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Geflüchtete aus der Ukraine bereit – ermöglicht wird das von der CARE-Verordnung der Europäischen Union. CARE steht für "Cohesion Action for Refugees in Europe" und lässt die Länder EU-Mittel aus EFRE und ESF für die Unterstützung von Geflüchteten einsetzen. 

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