Neuerungen zur Bewerbung für die niedersächsische "Landarztquote" 2025

Seit dem Wintersemester 2023/24 reserviert das Land Niedersachsen per Vorabquote 60 Medizinstudienplätze pro Jahr für Studierende, die sich dazu verpflichten, nach dem Studium und der abgeschlossenen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum tätig zu werden. Bewerbungen sind vom 1. bis 28. Februar 2025 wieder möglich.

Mit der sogenannten "Landarztquote" wird das "Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden Versorgung in Niedersachsen" umgesetzt, mit dem einem Ärzt*innenmangel im ländlichem Raum des Flächenlandes Niedersachsen vorgebeugt werden soll. Konkret werden jährlich 60 Studienplätze unter Berücksichtigung der Landarztquote vergeben – 30 davon in Göttingen (jeweils 15 im Winter- und Sommersemester), sowie 18 in Hannover und 12 in Oldenburg (jeweils nur im Wintersemester). Für diese Plätze soll im Auswahlverfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe sein. Die Verordnung wurde am 9. Januar 2025 erneuert und enthält einige Änderungen. 

So müssen Bewerber*innen erstmals schon bis zum 28. Februar einen Antrag in elektronischer Form und in Papierform beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) eingereicht haben. In den vergangenen Jahren lag der Bewerbungszeitraum im März. Ab 2026 sieht die neue Verordnung sogar einen noch früheren Bewerbungszeitraum bis zum 31. Januar vor. Ab diesem Bewerbungsdurchgang ist zum Bewerbungsschluss außerdem auch eine Bewerber-ID erforderlich, die im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahren für einen Medizinstudienplatz bei der Stiftung für Hochschulzulassung auf www.hochschulstart.de vergeben wird. Bisher konnte diese Bewerber-ID bis Anfang Juli des Bewerbungsjahres nachgereicht werden. Danach schließt sich ein strukturiertes Auswahlverfahren an.

In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:

  • Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
  • Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit (max. 48 Monate) mit einer Gewichtung von 40 Prozent

Zwingend vorliegen muss dabei lediglich die Hochschulzugangsberechtigung.

Bewerber*innen auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zu einem Auswahlgespräch zugelassen, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird. Dabei erfolgt eine Bewertung sozial-kommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung. Die Auswahlgespräche finden am 16. und 17. Mai 2025 statt.

Interessierte können sich auf www.nizza.niedersachsen.de über das Verfahren informieren. Das Bewerbungsportal ist ab 1. Februar geöffnet. 

Zur Pressemitteilung des NiZzA 

Zur aktuellen Fassung der Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen (NLAVO,NI) im Bereich "Rechtliche Grundlagen" auf www.studieren-in-niedersachsen.de

 

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