Seit dem Wintersemester 2024/2025 führen die Juristischen Fakultäten in Niedersachsen (Universität Göttingen, Leibniz Universität Hannover und Universität Osnabrück) mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) einen zusätzlichen Bachelorabschluss ein, der vollständig in den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen/Diplom) integriert ist. Bislang wurde die Integration in Osnabrück und Göttingen umgesetzt.
Der "Bachelor of Laws (LL.B.)" bietet Studierenden, die ihr Studium mit dem Ziel der "Ersten Prüfung" (Diplom) beginnen, die Möglichkeit, während des Jurastudiums auch ohne abschließende Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) einen (berufsqualifizierenden) Hochschulabschluss zu erwerben. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbedingungen für die Erste Prüfung erfüllt sind und ein Schwerpunktbereich erfolgreich absolviert wurde.
An der Universität Osnabrück erfolgte die Integration des Jura-Bachelors bereits zum Wintersemester 2024/25, die Universität Göttingen zog zum Sommersemester 2025 nach. An der Leibniz Universität Hannover soll die Integration so bald wie möglich erfolgen.
Neben der Absicherung, nach nicht bestandener Erster Prüfung die Universität ohne Abschluss verlassen zu müssen, ermögliche der Bachelorabschluss Studierenden auch, in kürzerer Zeit berufliche Wege außerhalb von Anwaltschaft und Justiz zu ergreifen. Zudem eröffne der Bachelorabschluss Studierenden auch den Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen im In- und Ausland.
Studiendekan Prof. Dr. Oliver Dörr der Universität Osnabrück begrüßt diesen Schritt: "Mit dem integrierten Bachelorabschluss in Jura bieten wir unseren Studierenden […] eine zeitgemäße Alternative zum klassischen Jurastudium, die auch für die Studierenden, die nach wie vor den "Volljuristen" anstreben, den Prüfungsstress während der Examensvorbereitung mindert. Denn selbst bei endgültigem Nichtbestehen der Ersten Prüfung müssen unsere Studierenden die Universität nicht ohne Abschluss verlassen, sondern erhalten mit dem Bachelor of Laws eine Anerkennung für ihre Leistungen, die sie während eines mehrjährigen Studiums erbracht haben."
Hintergrund:
Die niedersächsischen Hochschulen schließen sich damit einer Entwicklung an, die schon seit einigen Jahren auf Bundes- und Landesebene diskutiert wird und in mehreren anderen Bundesländern bereits umgesetzt wurde. Bereits im November 2022 hatten die Juristischen Fakultäten Niedersachsens sich diesbezüglich mit einem Offenen Brief an die Niedersächsischen Justiz- und Wissenschaftsministerien gewandt. Der Vorstoß findet sich auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Rot-Grünen Landesregierung; Ende Januar 2024 verabschiedete der Niedersächsische Landtag eine entsprechende Entschließung zur Umsetzung.
Zur Pressemitteilung sowie zur den aktuellen Informationen zum LL.B.-Bachelor der Universität Osnabrück
Zur Pressemitteilung sowie zu den aktuellen Informationen zum LL.B.-Bachelor der Universität Göttingen
Zur Pressemitteilung der Universität Hannover
Quellen zum Hintergrund:
Offener Brief, Koalitionsvertrag, PM der Landes-SPD, Entschließung
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