Am 07. März 2024 wurde die 29. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durch das Bundeskabinett verabschiedet.
Durch den Entwurf für das 29. BAföG-Änderungsgesetz werden wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Die wichtigsten Elemente des Gesetzentwurfs beinhalten u.a. die Einführung einer Studienstarthilfe von 1000 Euro für junge Menschen aus Familien mit Sozialleistungsbezug, die Möglichkeit eines einmalig nutzbaren Flexibilitätssemesters welches sich nicht auf Förderungshöchstdauer auswirkt, eine verlängerte Frist für den Wechsel des Studienfachs, Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und eine Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen bis zu der ab 2025 geltenden "Minijob-Grenze".
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger begründet:
"Aufstieg durch Bildung ist eines unserer zentralen Anliegen. Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Daher machen wir das BAföG mit dem nächsten Reformschritt noch besser. Wir schaffen erstmals eine Studienstarthilfe, um junge Menschen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug mit einem einmaligen Zuschuss von 1000 Euro zu unterstützen. Wir bringen zudem grundlegende strukturelle Verbesserungen auf den Weg. So können Studierende künftig in der BAföG-Förderung einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Auch der Fachrichtungswechsel wird für BAföG-Bezieher erleichtert. Darüber hinaus sorgen wir für Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erneute Anhebung der Elternfreibeträge um weitere fünf Prozent. Damit wollen wir auch den Aufwärtstrend bei der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden stärken. Diese Trendwende müssen wir verstetigen."
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
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