Mit der 29. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird es zum Wintersemester 2024/2025 für Studierende einige Neuerungen beim BAföG geben, darunter steigende Freibeträge, ein angehobener Grundbedarf, eine erhöhte Wohnkostenpauschale sowie eine neu eingeführte Studienstarthilfe.
Konkret steigen die BAföG-Freibeträge um 5,25 Prozent, wodurch sich der Kreis der potentiellen BAföG-Berechtigten vergrößert. Der BAföG-Grundbedarf wird um 5 Prozent angehoben und steigt damit zum Wintersemester 2024/2025 auf 475 Euro im Monat (bisher: 452 Euro). Die BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 20 Euro auf 380 Euro im Monat erhöht. Der Förderungshöchstsatz steigt somit von 934 Euro auf 992 Euro, was einer Steigerung um 6,2 Prozent entspricht. Außerdem werden die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben.
Zudem wird die BAföG-Förderungshöchstdauer flexibler gestaltet: Alle BAföG-Empfänger*innen können während ihres Studiums einmalig für ein Semester zusätzlich BAföG bekommen – über die normale Förderungshöchstdauer hinaus. Das Flexibilitätssemester kann ohne Begründung entweder im Bachelor- oder im Masterstudium beantragt werden. Auch das Zeitfenster für Fachrichtungswechsel wurde vergrößert: Sie sind nun spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters möglich.
Weiterhin soll der Einstieg ins Studium für Studienanfänger*innen unter 25 Jahren mit einer einmaligen Studienstarthilfe von 1.000 Euro erleichtert werden. Dafür müssen sie im Monat vor Beginn des Studiums eine Sozialleistung empfangen haben (z. B. Wohngeld oder Bürgergeld).
Trotz der Erhöhungen liegen die Bedarfssätze weiterhin deutlich unter denen des Bürgergeldes, was das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2024 für das Jahr 2021 als "möglicherweise verfassungswidrig" beurteilte. Die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit dem Grundgesetz soll deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Ein Blick auf die kürzlich veröffentlichte BAföG-Statistik 2023 des Statistischen Bundesamtes zeigt unterdessen eine Trendwende bei der Zahl der BAföG-Geförderten: Sie ist zum zweiten Mal in Folge leicht angestiegen, nachdem sie zuvor fast 10 Jahre lang rückläufig war. Auch der durchschnittliche Förderbetrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent erhöht.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger wertet diese Entwicklung als Erfolg ihrer BAföG-Reform des letzten Jahres: "Ich freue mich sehr, dass sowohl die Zahl der mit BAföG Geförderten als auch die durchschnittlichen Förderbeträge im zweiten Jahr in Folge angestiegen sind. Diese Zahlen bestätigen die Wirkung unserer ersten großen BAföG-Reform gleich zu Beginn der Legislaturperiode, mit der wir das BAföG für mehr Menschen geöffnet und die Leistungen deutlich erhöht haben. Die Ausweitung der BAföG-Berechtigung durch deutlich höhere Freibeträge war richtig.
Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben wir das BAföG in diesem Jahr noch besser gemacht und mit der dritten BAföG-Reform für weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen zum Schuljahresbeginn bzw. Wintersemester 2024/25 gesorgt. So stärken wir weiter die Chancengerechtigkeit in unserem Land."
Übersicht über die Neuerungen auf den BAföG-Seiten des BMBF
Pressemitteilung des BMBF zur BAföG-Statistik 2023
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