Finanzierung

Finanzierung

Ein Studium stellt immer auch eine finanzielle Belastung dar. Um Geflüchteten den Weg an die Hochschule zu erleichtern und bei der Aufnahme eines Studiums zu unterstützen, verzichten viele niedersächsische Hochschulen auf Gebühren, die beispielsweise für Sportkurse, einen Bibliotheksausweis oder einen Gasthörendenstatus anfallen würden. An einzelnen Hochschulen werden kostenfreie Deutschkurse angeboten. Zusätzlich bestehen konkrete finanzielle Unterstützungsangebote, die sich speziell an Geflüchtete richten:

Stipendien

Verschiedene Stiftungen und Organisationen gewähren Geflüchteten Stipendien und besondere Unterstützung beim Spracherwerb im Rahmen der Studienvorbereitung. Für einen Überblick sorgt das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Bundesprogramm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule, welches junge Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland bei der Planung und Fortsetzung ihrer akademischen Laufbahn unterstützt.

Landesstipendium Niedersachsen

Mit dem Landesstipendium unterstützt das Land Niedersachsen begabte junge Menschen mit schwierigen Start- und Rahmenbedingungen; so auch Studierende, die in Niedersachsen Zuflucht gefunden haben. Bei einem Landesstipendium werden einmalig 500 Euro gezahlt. Die Auswahlverfahren werden von den Hochschulen durchgeführt. Für mehr Informationen wenden Sie sich an die zentralen Ansprechpersonen der jeweiligen Hochschule.

BAföG

Anerkannte Geflüchtete (anerkannte Asylberechtigte, Geflüchtete mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem Schutz), können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland leben.

Geflüchtete, die geduldet sind, können nach 15 Monaten ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland BAföG beziehen.

Asylbewerber*innen, deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, können kein BAföG beantragen. Sie erhalten Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Für weitere Informationen und falls Ihr Aufenthaltsstatus bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis hier nicht aufgeführt ist, beachten Sie bitte § 8 BAföG. Die Sozialberatungsstellen der niedersächsischen Studierenden- bzw. Studentenwerke bieten Beratung und Informationen zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Infos & Fakten
Geflüchtete, die in Niedersachsen ein Studium aufnehmen wollen oder in ihrem Heimatland bereits ein Studium begonnen haben, können sich an einer Hochschule in ihrer Nähe beraten lassen. Wir haben Ihnen die benannten Ansprechpersonen und Kontaktdaten aufgelistet.
Infos & Fakten
Eine Vielzahl von Institutionen, Einrichtungen und Verbänden befasst sich mit den vielschichtigen Problemen und Fragestellungen von Geflüchteten. Sie stellen Informationen zur Verfügung, um erste Hinweise und Antworten zu geben.
Infos & Fakten
Welche Maßnahmen bietet das Land, was tun die Hochschulen? Eine Übersicht aller laufenden Projekte in Niedersachsen finden Sie auf dieser Seite.

Bild: © mihailomilovanovic/iStockphoto.com