Für die Hochschule braucht man eine Hochschulzugangsberechtigung – so weit, so richtig. Dass man diese ausschließlich mit dem Abitur bekommt, ist hingegen falsch. Neben der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife und der Fachhochschulreife können Sie in Niedersachsen auch aufgrund beruflicher Vorbildung studieren. Eine Übersicht der schulischen Wege ins Studium finden Sie auf unserer Seite zum Hochschulzugang.
Welche Berufs- oder Fortbildungsabschlüsse beziehungsweise Berufserfahrung zum Studium berechtigen, regeln das Niedersächsische Hochschulgesetz und die Hochschulen. Hier zeigen wir alle Möglichkeiten.