Wer weder über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung noch über einen entsprechenden Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung profitieren. Diese Prüfung wird auch Immaturen- oder Z-Prüfung – kurz für Zulassungsprüfung – genannt. Wer sie besteht, kann in einem gewählten Fach sein Studium beginnen.
drei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren, drei Stunden Dauer) zu
30 Min. Dauer, als Gruppengespräch 20 Min. je Prüfling
eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur, 2 bis 5 Stunden Dauer), die auch durch eine Hausarbeit mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen mit anschließendem Kolloquium ersetzt werden kann
45 Min. Dauer, als Gruppengespräch 30 Min. je Prüfling
Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Sabine Ocklitz-Sichermann
Tel.: (05121) 1695 311
E-Mail: sabine.ocklitz-sichermann[at]nlq.niedersachsen.de
Sascha Manig
Tel.: (05121) 1695 224
E-Mail: sascha.manig[at]nlq.niedersachsen.de
Haagestraße 4
21335 Lüneburg
Ahmed Osman
Tel.: (04131) 1566 277
E-Mail: ahmed.osman[at]vhs.lueneburg.de
Kontaktinformationen sind zu erfragen über die Studienberatungsstellen der jeweiligen Hochschule.
In einem künstlerischen Studiengang kann man in Ausnahmefällen auf den Nachweis einer Hochschulzulassung verzichten - wenn man statt dessen eine sogenannte “überragende künstlerische Befähigung” nachweisen kann.
In besonderen Ausnahmefällen kann eine Hochschule in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen Studienbewerber*innen einschreiben. Dafür nötig ist die sogenannte besondere “wissenschaftliche Befähigung”, die nachgewiesen werden muss.
Berechtigt zum Hochschulzugang ist auch, wer eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung hat.