Studieren ohne Abitur
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung

Die 3 plus 3-Regelung

Drei Jahre Berufsausbildung und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung? Damit kann man in Niedersachsen fachgebunden studieren.* Fachgebunden bedeutet, dass nur bestimmte Studiengänge den Bewerberinnen und Bewerbern offen stehen. 

Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ermöglichen es Berufstätigen, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung sogar noch schneller an die niedersächsischen Hochschulen zu kommen: Sie benötigen nur eine mindestens zweijährige Ausübung dieses Berufs, um zum fachgebundenen Studium zugelassen zu werden.

 

Der Beruf muss dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehen. Die Hochschulen legen dabei selbst fest, welcher Beruf zu ihren Studienfächern passt. Das ist wichtig, weil dieselben Fächer an verschiedenen Hochschulen ganz verschiedene Schwerpunkte haben können. Auf vielen Hochschul-Webseiten gibt es Listen, die Berufsabschlüsse und Fächer einander zuordnen. In der Übersicht finden Sie erste Anregungen, welche Kombinationen zueinander passen - oder Sie informieren sich direkt bei Ihrer gewünschten Hochschule.

Die folgende Tabelle kann nach rechts gescrollt werden.
Filtern nach Ausbildungsbezeichnung:
Ausbildung Studium
Kraftfahrzeugmechatroniker/in Industriemechaniker/in Mechatroniker/in Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge (Maschinenbau)

Feinwerkmechaniker/in Elektroniker/in Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge (Elektrotechnik)

Maler/in Lackierer/in Bodenleger/in Zimmerer/in Maurer/in Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge (Bauingenieurwesen) Architektur

Gärtner/in Gartenbauwissenschaft Freiraumplanung Landschaftarchitektur und Umweltplanung Produktionsgartenbau Pflanzenbiotechnologie

Florist/in Gestaltung Innenarchitektur

Bäcker/in Koch/Köchin Konditor/in Ökotrophologie

Molkereifachmann/frau Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie

Mediengestalter/in Modeschneider/in Raumausstatter/in Silberschmied/in Gestaltung

Steinmetz/erin und Steinbildhauer/in Gestaltung Restaurierungskunde

Hauswirtschafter/in Ökotrophologie

Chemielaborant/in Drogist/in Kosmetiker/in Schädlingsbekämpfer/in Chemie

Friseur/in Modedesign Chemie

Pferdewirt/in Tiermedizinische/r Fachangestellte/r Tierpfleger/in Tierwirt/in Tiermedizin

Kaufmann/frau Spedition/Logistikdienstleistung Fachkraft Lagerlogistik Handel und Logistik

Bankkaufmann/frau Recht Finanzmanagement und Steuern

Bürokaufmann/frau Justizfachangestellte/r Kaufmann/frau im Einzelhandel Rechtsanwalts- und Notarangestellte/r Verwaltungsfachangestellte/r Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Hebamme/Entbindungshelfer Medizinische/r Fachangestellte/r Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik Pflegefachmann/frau Medizin

Zahntechniker/in Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Zahnmedizin

Hebamme/Entbindungshelfer Medizinische/r Fachangestellte/r Physiotherapeut/in Pflegewissenschaft

Altenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Pflegefachmann/frau Pflegemanagement Pflegewissenschaft Management im Gesundheitswesen

Jede beliebige dreijährige Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Berufspraxis Lehramt Berufsbildende Schulen in der entsprechenden Fachrichtung

Hochschulen können bei Abschluss einer anderen studiengangsbezogenen Vorbildung festlegen, dass diese Vorbildung gleichwertig ist und ebenfalls zum Studieren berechtigt. Die Kriterien werden durch eine Verordnung des Kultusministeriums festgelegt. 

Informationen der niedersächsischen Hochschulen zum Studium ohne Abitur

Wichtig: Ihr Zeugnis soll für die Bewerbung bei den Hochschulen eine Durchschnittsnote ausweisen!

*Quelle: Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), § 18 Abs. 4 

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