Für einige örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge führt die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen die Auswahlverfahren durch. Dabei gilt die Einschränkung, dass man sich nur auf einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang (z. B. Bachelor, Staatsexamen oder Diplom - aber nicht Master!) bewerben kann. Dies betrifft zurzeit vor allem die Studiengänge der
- Psychologie
- Rechtswissenschaften/ Jura oder
- Wirtschaftswissenschaften.
Je nach Hochschule muss man sich entweder über das Portal der Hochschule oder direkt bei hochschulstart.de bewerben. Ab wann eine Bewerbung möglich ist, variiert von Hochschule zu Hochschule. Grundsätzlich ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de notwendig. Die eigentliche Bewerbung erfolgt dann meist direkt bei der Hochschule – mit dem Verweis auf die bei dosv.hochschulstart.de hinterlegten Daten.