Hochschulstart.de ist eine Serviceplattform der Stiftung für Hochschulzulassung. Sie übernimmt zwei große Aufgabenbereiche:
Im Auftrag der Bundesländer werden Studienplätze für die Fächer
nur zentral über die Einrichtung Hochschulstart.de an deutsche Bewerberinnen und Bewerber und Bildungsinländerinnen und Bildungsinnländer vergeben ("Zentrales Verfahren", ZV).
Die Vergabe erfolgt nach drei Quoten (nach Abzug einer Vorabquote):
In der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (NHZVO) finden Sie die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren (NHZVO § 6-18).
Wenn Sie sich für ein Medizin- oder Zahnmedizin-Studium in Niedersachsen interessieren, können Sie sich hier weiter informieren. Wir zeigen Ihnen, wie die Studiengänge aufgebaut sind, wie Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ablaufen.
Einheitlicher Bewerbungsschluss bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge für das Wintersemester ist der elektronische Annahmeschluss 15.07. um 24 Uhr. Für das Sommersemester ist der Annahmeschluss am 15.01. um 24 Uhr.
Sonderfall "Alt-Abiturient*innen": Alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. eines laufenden Jahres erworben haben, müssen sich für das Wintersemester bereits bis 31.05. bewerben. Schulische und berufliche Hochschulzugangsberechtigungen sind gleichermaßen gemeint. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wunsch-Hochschule!
Für einige örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge führt die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen die Auswahlverfahren durch. Dabei gilt die Einschränkung, dass man sich nur auf einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang (z. B. Bachelor, Staatsexamen oder Diplom - aber nicht Master!) bewerben kann. Dies betrifft zurzeit vor allem die Studiengänge der
Je nach Hochschule muss man sich entweder über das Portal der Hochschule oder direkt bei hochschulstart.de bewerben. Ab wann eine Bewerbung möglich ist, variiert von Hochschule zu Hochschule. Grundsätzlich ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de notwendig. Die eigentliche Bewerbung erfolgt dann meist direkt bei der Hochschule – mit dem Verweis auf die bei dosv.hochschulstart.de hinterlegten Daten.
In der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (NHZVO) finden Sie die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren (NHZVO § 4-5).
Um zu erfahren, ob Ihr Wunsch-Studiengang am dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, können Sie, auch ohne Registrierung, das Studienangebot auf dosv.hochschulstart.de einsehen.
Einheitlicher Bewerbungsschluss örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge für das Wintersemester ist der elektronische Annahmeschluss 15.07. um 24 Uhr. Für das Sommersemester ist der Annahmeschluss am 15.01. um 24 Uhr.
Sonderfall "Alt-Abiturient*innen": Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengängen können die Hochschulen entscheiden, ob es bei ihnen unterschiedliche Bewerbungsfristen gibt für all diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. eines laufenden Jahres erworben haben und sich für das Wintersemester bewerben. Schulische und berufliche Hochschulzugangsberechtigungen sind gleichermaßen gemeint. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wunsch-Hochschule!