Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife.
Außerdem: Eine Abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, das nach § 22 BBiG sowie § 23 der Handwerksordnung (HWO) nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist, über eine Ausbildungsdauer von 30 Monaten.
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.