Lassen Sie sich ausführlich über Ihre Möglichkeiten und das neue Fach beraten, damit Ihr zweiter Versuch erfolgreicher als der erste wird. Die Studienberatungsstellen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.
Falls Sie eine ähnliche wie die bisher studierte Fachrichtung beginnen wollen, können Sie sich evtl. schon erbrachte Leistungen anerkennen lassen, was zu einer Reduzierung der Studienzeit führen kann. Dazu kann Ihnen die Fachberatung des neuen Faches Auskunft geben, deren Sprechzeiten Sie an den Informationsbrettern der Fachbereiche oder bei den Studienberatungsstellen erfahren können. Denken Sie aber daran, dass Sie bei einer Bewerbung für den neuen Studiengang die normalen Fristen einhalten müssen!
Falls Sie eine gänzliche neue Fachrichtung studieren wollen oder Ihnen keine Leistungen angerechnet werden, die zu einer Einstufung in ein höheres Semester reichen, so bewerben Sie sich ganz normal als Erstsemester. Sie haben – zulassungsrechtlich gesehen – keine Vorteile dadurch, dass Sie schon an der Hochschule sind, wenn Sie denn auch an dieser das neue Fach studieren wollen. An einer anderen Hochschule bewerben Sie sich ohnehin als Studienanfänger*in. Auch hierbei müssen Sie die Bewerbungsfristen einhalten!
Denken Sie auch daran, dass die bisher studierten Semester bei der Berechnung von Langzeitstudiengebühren für das neue Fach angerechnet werden könnten, wenn Sie vor dem Wechsel bereits lange studiert haben.