Studium in allen Lebenslagen
Wechsel mit BAföG

Wie wechseln und weiter gefördert werden?

Falls Sie BAföG beziehen und auch weiterhin gefördert werden wollen, so gelten für Sie zusätzliche Regeln. Fachwechsel müssen Sie dem BAföG-Amt mitteilen! Wollen Sie nach dem dritten Fachsemester oder zum zweiten (oder weiteren) Mal wechseln, müssen Sie dies begründen. Lassen Sie sich immer vorher beraten: zum Beispiel in den Studienberatungsstellen, den Sozialberatungen der Studierendenwerke oder Studierendenvertretungen.

 

Auch wenn Sie bisher kein BAföG erhalten haben, für den nach einem Fachwechsel angestrebten Studiengang jedoch beantragen wollen, so gilt das auch förderungsrechtlich als Fachwechsel mit allen hier geschilderten Konsequenzen.

Ein Fachwechsel "aus wichtigem Grund" ist nur längstens bis zum Ende des 3. Fachsemester möglich. Solche wichtigen Gründe können sein: Sie kommen mit den Leistungsanforderungen Ihres Studiums nicht zurecht ("Eignungsmangel") oder Sie stellen fest, dass sich Ihr Studieninteresse verändert hat: z. B. merken Sie im Lehramtsstudium bei den ersten Praktika, dass Sie aller guten vorherigen Informationen zum Trotz sich nicht mehr vorstellen können, in einer Schule zu unterrichten ("Neigungswandel"). Oder Sie wurden für Ihr Wunschstudium wegen Zulassungsbeschränkungen bisher nicht zugelassen, hatten sich dafür regelmäßig beworben (mit Ausnahme der Zeiten des Wehr-, Zivil- oder eines ähnlichen Dienstes sowie unter bestimmten Umständen einer Bewerbungsmöglichkeit) und das Alternativstudium ernsthaft mit dem Ziel eines Abschlusses aufgenommen und können daraus möglichst auch noch anrechenbare Leistungen für das Wunschstudium vorweisen. Kein "wichtiger Grund" ist die vermeintliche Verschlechterung der Berufsaussichten!

Wenn bei Ihnen ein Neigungswandel vorliegt, dann sollten Sie den Wechsel Ihres Faches aus diesem Grund nicht später als bis zum Ende des 2. Semesters vollziehen.

Einen Fachwechsel aus wichtigem Grund müssen Sie unmittelbar dann vollziehen, wenn Sie Gewissheit darüber erlangt haben. Wenn Ihnen z. B. schon nach dem ersten Semester klar ist, dass der von Ihnen gewählte Studiengang nicht der richtige ist, so müssen Sie ihn auch zu diesem Zeitpunkt abbrechen. 

Bei einem Fachwechsel aus wichtigem Grund werden die bisher studierten Semester auf die Förderungshöchstdauer des neuen Studiengangs angerechnet. Ihre Förderungsdauer verringert sich damit. Nach Ablauf können Sie jedoch die Förderung für eine bestimmte Zeit als verzinsliches Bankdarlehen erhalten.

Darüber hinaus ist ein Fachwechsel "aus unabweisbarem Grund" möglich. Wenn Sie einen solchen vorweisen können, ist es egal, in welchem Semester Sie sich befinden. "Unabweisbare Gründe" können sein: eine Krankheit, die Sie zur Aufgabe des bisherigen Studiums zwingt (z. B. eine Allergie bei einer Chemikerin, ein körperliches Gebrechen bei einem Sportstudenten) oder die Veränderung der Weltanschauung (z. B. bei Studierenden der Theologie, einer Bundeswehrhochschule) oder auch psychische Gründe. Die Anerkennung eines Fachwechsels "aus unabweisbarem Grund" erfordert hieb- und stichfeste Nachweise!

Bei Fachwechsel "aus unabweisbarem Grund" wird BAföG während der zusätzlich benötigten Zeit wie gewohnt als Zuschuss und zinsloses Darlehen gewährt.

Es liegt förderungsrechtlich kein Fachwechsel vor, wenn Sie in einen neuen Studiengang wechseln und Ihnen dafür die Leistungen und Semester aus dem bisherigen Studium voll angerechnet werden. Das nennt man dann Schwerpunktverlagerung.

Bilder: © julief514/iStockphoto.com; Kateryna Onyshchuk/istockphoto.com; kasto/123rf.com

Schließen

Persönliches Beratungsgespräch für Antworten

Wenn noch Fragen offen sind, weitere Informationen benötigt werden oder eine Entscheidung abgesichert werden soll, dann beraten unsere erfahrenen Studienberater vor Ort in allen Fragen des Studiums.

Berater/in finden