Ein Fachwechsel "aus wichtigem Grund" ist nur längstens bis zum Ende des 3. Fachsemester möglich. Solche wichtigen Gründe können sein: Sie kommen mit den Leistungsanforderungen Ihres Studiums nicht zurecht ("Eignungsmangel") oder Sie stellen fest, dass sich Ihr Studieninteresse verändert hat: z. B. merken Sie im Lehramtsstudium bei den ersten Praktika, dass Sie aller guten vorherigen Informationen zum Trotz sich nicht mehr vorstellen können, in einer Schule zu unterrichten ("Neigungswandel"). Oder Sie wurden für Ihr Wunschstudium wegen Zulassungsbeschränkungen bisher nicht zugelassen, hatten sich dafür regelmäßig beworben (mit Ausnahme der Zeiten des Wehr-, Zivil- oder eines ähnlichen Dienstes sowie unter bestimmten Umständen einer Bewerbungsmöglichkeit) und das Alternativstudium ernsthaft mit dem Ziel eines Abschlusses aufgenommen und können daraus möglichst auch noch anrechenbare Leistungen für das Wunschstudium vorweisen. Kein "wichtiger Grund" ist die vermeintliche Verschlechterung der Berufsaussichten!
Wenn bei Ihnen ein Neigungswandel vorliegt, dann sollten Sie den Wechsel Ihres Faches aus diesem Grund nicht später als bis zum Ende des 2. Semesters vollziehen.
Einen Fachwechsel aus wichtigem Grund müssen Sie unmittelbar dann vollziehen, wenn Sie Gewissheit darüber erlangt haben. Wenn Ihnen z. B. schon nach dem ersten Semester klar ist, dass der von Ihnen gewählte Studiengang nicht der richtige ist, so müssen Sie ihn auch zu diesem Zeitpunkt abbrechen.
Bei einem Fachwechsel aus wichtigem Grund werden die bisher studierten Semester auf die Förderungshöchstdauer des neuen Studiengangs angerechnet. Ihre Förderungsdauer verringert sich damit. Nach Ablauf können Sie jedoch die Förderung für eine bestimmte Zeit als verzinsliches Bankdarlehen erhalten.