Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 ein Gesetz zur flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen verabschiedet, welches die Regelungen zur sogenannten "Landarztquote" beinhaltet. Der Start ist für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2023/24 vorgesehen. Zukünftig sind landesweit 60 Studienplätze bevorzugt an Bewerber*innen zu vergeben, die sich selbst dazu verpflichten, für die Dauer von 10 Jahren als Landärztin/Landarzt tätig zu werden.
Die beteiligten Ministerien werden nun eine Rechtverordnung dazu verfassen, welche die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Kriterien und deren Gewichtung regelt. Neben der Verpflichtungserklärung soll die Auswahl über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, das Ergebnis eines fachspezifischen Tests (TMS) und einschlägige Berufsausbildungen oder -tätigkeiten erfolgen. Zusätzlich sind Auswahlgespräche für dementsprechend geeignete Bewerber*innen möglich.
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