Neuer Staatsvertrag zur Vergabe von Medizinstudienplätzen

In der Kabinettssitzung am 20.02.2019 hat die Landesregierung den Entwurf für einen neuen Staatsvertrag über die Zulassung zum Medizinstudium zur Kenntnis genommen. Die Unterzeichnung des Vertrags durch die Regierungschef*innen der Länder ist noch für das erste Quartal 2019 vorgesehen. Anschließend muss der Staatsvertrag als Landesgesetz ratifiziert und das Hochschulzulassungsgesetz angepasst werden. Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der neue Staatsvertrag spätestens zum 31. Dezember 2019 in Kraft treten. (Mehr Informationen zum Hintergrund erhalten Sie hier.) Das neue Vergabeverfahren wird damit bereits für die Zulassung zum Sommersemester 2020 gelten. 

Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht wird. Weitere 10 Prozent der Studienplätze sollen künftig über die sogenannte „Zusätzliche Eignungsquote“ vergeben werden, für die nur schulnotenunabhängige Kriterien wie passende berufliche Erfahrungen oder ehrenamtliches Engagement herangezogen werden dürfen. Die bisherige Wartezeitquote entfällt. Allerdings werden bereits erbrachte Wartezeiten noch zwei Jahre lang mit abnehmendem Gewicht als ergänzendes Auswahlkriterium berücksichtigt, um Bewerber*innen gerecht zu werden, die schon lange auf einen Studienplatz warten. 

Die übrigen 60 Prozent der Studienplätze werden auch weiterhin über das Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule vergeben. Der Landesgesetzgeber erhält mit dem neuen Staatsvertrag jedoch die Möglichkeit, hierbei Vergabekriterien im Umfang von bis zu 15 Prozent festzulegen. 

Zur Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei

 

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