Corona-Virus: Termine und Bewerbungsfristen WiSe 2021/2022

Aktuelle Informationen zur Lage der niedersächsischen Hochschulen angesichts des Corona-Virus (aktualisierter Stand: 13.07.2021)

 

Wichtig für Studieninteressierte oder Bewerber*innen für das kommende Wintersemester 2021/2022: Die Termine für Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der grundständigen Studiengänge wurden verschoben. An allen niedersächsischen Hochschulen endet die Bewerbungsfrist für örtlich zulassungsbeschränkte, grundständige Studiengänge am 31.07.2021 (zuvor: 15.07.2021). Das DoSV-Bewerbungsportal auf hochschulstart.de hat bereits geöffnet, dort endet die Bewerbungsfrist bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge für "Neuabiturient*innen" (schulische oder berufliche Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar erworben) für das Zentrale Verfahren ebenfalls am 31.07.2021. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird.

Gesetzesgrundlage: Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 27/2021 vom 13.07.2021, S. 469-508 (Verordnung zur Änderung NHZVO)

 

Nach aktuellem Wissensstand sollen dann die Semester- bzw. Vorlesungszeiten für das Wintersemester 2021/2022 unverändert starten. Die Hochschulen informieren über die entsprechend unterschiedlichen Termine in der Regel bereits selbst auf ihren Websites. Laut dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) streben die Hochschulen für das Wintersemester wieder "eine möglichst weitgehende Rückkehr zum Präsenzbetrieb an, so es die Situation zulässt. Denn auch weiterhin ist die oberste Priorität der Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen."

 

Erinnerung: Die Regelstudienzeit wurde in Niedersachsen bereits 2020 um ein Semester verlängert – Studierende, die BAföG beziehen, können so trotz der "Corona-Semester" mit einer verlängerten Förderhöchstdauer rechnen. Ein entsprechender Beschluss des Landtags wurde Anfang Oktober gefasst, mit dem im Dezember beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz kann die Verlängerung umgesetzt werden. Ende März 2021 wurde diese Verlängerung erstmals, im Juni 2021 dann erneut ausgeweitet:

Für Studierende, die vom Sommersemester 2020 bis Sommersemester 2021 für drei Semester immatrikuliert waren, gilt nun eine um drei Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen finden sich hier:

  1. Nds. GVBl. Nr. 45/2020 vom 15.12.2020, S. 463-486 (Haushaltsbegleitgesetz);
  2. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), zuletzt geändert am 16.03.2021 (§ 72, Absatz 16); 
  3. Nds. GVBl. Nr. 12/2021 vom 23.03.2021, S. 127-162 (Gesetz zur Änderung verschiedener Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Artikel 4)
  4. Nds. GVBl. Nr. 23/2021 vom 18.06.2021, S. 359-381 (Niedersächsische Verordnung zur weiteren Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit)

Mehr Informationen zum Hintergrund: 
Verlängerung der Regelstudienzeit in Niedersachsen (Oktober 2020)

 

Auf Studieren in Niedersachsen aktualisieren wir auf dieser Seite regelmäßig aktuelle Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus. Ältere Informationen vom Beginn der Corona-Pandemie können Sie in unseren Hochschul-News nachlesen.

 

 

Beschluss der KMK zu Bewerbungsfristen

Informationen und Terminübersicht bei hochschulstart.de

Gesammelte Informationen des MWK

 

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