Corona-Virus: Informationen zum WiSe 2021/2022

Aktuelle Informationen zur Lage der niedersächsischen Hochschulen angesichts des Corona-Virus (Stand: 27.09.2021)

 

Zurück auf den Campus: Zum Wintersemester 2021/2022 kehren Studierende in Niedersachsen in ihre Hochschulen zurück. Die Landeshochschulkonferenz (LHK) und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) haben dazu gemeinsam Stellung bezogen: "Das Einhalten der 3G-Regel kann einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten", so der niedersächsische Wissenschaftsminister Björn Thümler und Prof. Dr. Joachim Schachtner, Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz. Präsenz möglichst als Standard, vor allem für Studienanfänger*innen, und Online-Lehre als Ergänzung, wo sie sinnvoll ist – damit haben die Hochschulen große Gestaltungsfreiheit. Voraussetzung ist die 3G-Regel "Geimpft, Genesen oder Getestet", die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegt. 

Die Präsenzlehre sei nur möglich aufgrund der bisher guten Impffortschritte, so Thümler und Schachtner. Außerdem kann sie nur stattfinden, wenn gleichzeitig die bereits bewährten Hygienekonzepte der Hochschulen beachtet sowie engmaschig die Impf-, Genesungs- oder Testnachweise der Studierenden kontrolliert werden. Gleiches gilt natürlich auch für Lehrende, Verwaltungsmitarbeiter*innen und alle anderen Personen an der Hochschule. 3G auf dem Campus bedeutet daher Einlasskontrolle, mancherorts analog und mitunter auch digital, immer aber Maskenpflicht (medizinisch/FFP2) und ggf. auch Voranmeldung, Datenerfassung und das bewährte Abstandhalten. 

Studierende sollten sich auf der Website ihrer Hochschule informieren, welche Regelungen aktuell vor Ort getroffen wurden oder, etwa bei Änderungen im Infektionsgeschehen, zukünftig getroffen werden. Erstsemesterstudierende sollten sich dort besonders frühzeitig informieren, wie Begrüßungs-, Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen organisiert sind! Auch Studieninteressierte, die für die mancherorts schon wieder angebotenen Präsenz-Beratungstermine eine Hochschule betreten wollen, sollten sich vorher auf der entsprechenden Website die 3G-Voraussetzungen anschauen und berücksichtigen.

Pressemitteilung des MWK und der LHK zum Wintersemester 2021/2022 

Vorschriften der Landesregierung, inkl. jeweils aktueller Corona-Verordnung

Gesammelte Informationen, häufige Fragen und Antworten des MWK

 

Zur Erinnerung: Die Regelstudienzeit wurde in Niedersachsen bereits 2020 um ein Semester verlängert – Studierende, die BAföG beziehen, können so trotz der "Corona-Semester" mit einer verlängerten Förderhöchstdauer rechnen. Ein entsprechender Beschluss des Landtags wurde Anfang Oktober gefasst, mit dem im Dezember beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz kann die Verlängerung umgesetzt werden. Ende März 2021 wurde diese Verlängerung erstmals, im Juni 2021 dann erneut ausgeweitet:

Für Studierende, die vom Sommersemester 2020 bis Sommersemester 2021 für drei Semester immatrikuliert waren, gilt nun eine um drei Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen finden sich hier:

  1. Nds. GVBl. Nr. 45/2020 vom 15.12.2020, S. 463-486 (Haushaltsbegleitgesetz);
  2. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), zuletzt geändert am 16.03.2021 (§ 72, Absatz 16); 
  3. Nds. GVBl. Nr. 12/2021 vom 23.03.2021, S. 127-162 (Gesetz zur Änderung verschiedener Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Artikel 4)
  4. Nds. GVBl. Nr. 23/2021 vom 18.06.2021, S. 359-381 (Niedersächsische Verordnung zur weiteren Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit)

Mehr Informationen zum Hintergrund: 
Verlängerung der Regelstudienzeit in Niedersachsen (Oktober 2020)

 

Auf Studieren in Niedersachsen aktualisieren wir auf dieser Seite regelmäßig aktuelle Informationen zur den Auswirkungen des Corona-Virus. Ältere Informationen vom Beginn der Corona-Pandemie können Sie auch in unseren Hochschul-News nachlesen.

 

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