Studium in allen Lebenslagen
Studieren mit Familie

Finanzierungsmöglichkeiten

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten staatlichen Unterstützungsangebote, die Ihnen helfen können, Ihr Studium mit Familie finanziell zu meistern: 

Für jedes leibliche Kind, das unter 14 Jahren ist und im Haushalt lebt, bekommt man 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag im Monat. Dieser Zuschlag muss hinterher nicht zurückgezahlt werden! Außerdem kann auf Antrag eine Förderung über die Höchstdauer hinaus erfolgen, wenn es besondere Gründe (z. B. Schwangerschaft oder Kindererziehung) für eine Verzögerung des Studiums gibt.

Achtung: Es gibt keine BAföG-Förderung für Teilzeitstudierende! Überlegen Sie es sich deswegen genau, ob für Sie ein offiziell bei Ihrer Hochschule beantragtes Teilzeitstudium in Frage kommt und Ihre Finanzierung dennoch gesichert ist.

Kindergeld bekommt jedes Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Berufsausbildung (z. B. Studium) befindet. D. h. Sie erhalten Kindergeld für Ihr eigenes Kind und ggf. über Ihre Eltern auch (noch) für sich selbst. Wenn Sie bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, gibt es Regelungen zur Erwerbstätigkeit, um diesen Anspruch nicht zu gefährden: Sie dürfen dann maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und sind an die Verdienstgrenzen eines Minijobs gebunden. Es gibt aber auch Erwerbstätigkeiten, die nicht "anspruchsschädlich" sind, wie z. B. ein Referendariat im Lehramtsstudium. Ein Masterstudium ist Teil der Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf das vorangegangene Bachelorstudium aufbaut. Wenn Sie einen solchen konsekutiven Masterstudiengang absolvieren, können Sie wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne den Anspruch auf Ihr Kindergeld zu gefährden.

Sollte das Einkommen gering sein, kann zusätzlich zum Kindergeld auch noch ein Kinderzuschlag beantragt werden.

Sollte selbst nach der verlängerten BAföG-Förderungshöchstdauer das Studium nicht ganz abgeschlossen sein: keine Sorge! Mit der Hilfe zum Studienabschluss kann man noch weitere zwölf Monate in Form eines verzinsten Bankdarlehens Unterstützung erhalten. Wichtig ist, dass dann in spätestens vier Semestern nach Überschreitung der Höchstdauer die Zulassung zur Prüfung durch die Hochschule erfolgt und bestätigt wird, dass das Studium innerhalb der Dauer der Förderung abgeschlossen werden kann.

Elterngeld bzw. ElterngeldPlus kann beantragt werden, wenn man das Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Elterngeld ist gehaltsabhängig, jedoch gibt es einen Mindestbetrag von 300 € im Monat. Das Studium muss nicht unterbrochen werden, wenn Elterngeld beantragt wurde.

Anspruch auf Wohngeld hat man als BAföG-berechtigte Person zwar nicht, jedoch entsteht eine Berechtigung, wenn im eigenen Haushalt eine Person lebt, die nicht die Ausschlusskriterien erfüllt – beispielsweise das Kind! 

Wenn für ein Kind Wohngeld oder Kinderzuschlag bewilligt wurde, besteht zusätzlich über die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT, auch "Bildungspaket" genannt) die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Kita- oder Schulausflügen, Schulbedarf und anderen Angeboten aus Kultur und Bildung.

Erstausstattungshilfen können bei der "Bundesstiftung Mutter und Kind" beantragt werden. Die Leistungen, die gewährt werden, sind ganz unterschiedlich und individuell. Wichtig ist, dass vorher persönlicher Kontakt in einer Schwangerenberatungsstelle aufgenommen wird, bevor der Antrag gestellt werden kann.

Stipendien werden zwar, bis auf wenige Ausnahmen, nicht direkt für Studierende mit Kind ausgeschrieben, jedoch wird bei vielen Stipendien auch auf die soziale Komponente geachtet. Dies könnte sich positiv auf die Bewerbung auswirken, aber auch auf die Höhe des Stipendiums. Beispielsweise zahlen die 13 Begabtenförderungswerke einen Familienzuschlag und fördern auch über die Regelstudienzeit hinaus (ähnlich wie beim BAföG).

Ein erste Übersicht für mögliche Stipendienangebote findet man im Portal der Begabtenförderungswerke "StipendiumPlus". Sollte ein Auslandssemester mit Kind geplant sein, dann ist das "Mawista-Stipendium für studierende Eltern im Ausland" sicherlich ein guter Tipp.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten können Sie auch direkt bei Ihrem Studierenden- bzw. Studentenwerk vor Ort erfragen. Die niedersächsischen Studierendenwerke bieten auch Beratungen zu diesen und vielen weiteren sozialen Themen an. 

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Bild: © Halfpoint/istockphoto.com 

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