In künstlerischen, musischen oder sportwissenschaftlichen Studiengängen sowie in Studiengängen an privaten oder kirchlichen Hochschulen verläuft die Zulassung in der Regel nach anderen, eigenen Kriterien.
Für diese Studiengänge werden an den Hochschulen spezielle Eignungsprüfungen durchgeführt, bei denen die künstlerische, musische oder sportliche Eignung nachgewiesen werden muss. Eine schulische Hochschulzugangsberechtigung reicht für eine Zulassung hier allein nicht aus. Bei herausragender Begabung, die in dem Eignungsverfahren festgestellt werden kann, kann in einigen Studiengängen sogar ganz darauf verzichtet werden!
- In künstlerischen und musischen Studiengängen gibt es praktische Eignungsprüfungen. Dies kann z. B. ein Vorspiel oder eine Präsentationsmappe sein. Die Anmeldefrist endet in der Regel bereits im Frühjahr vor Studienbeginn.
- Für das Studienfach Sport muss die sportliche Eignung nachgewiesen werden, z.B. durch eine praktische Eignungsprüfung. Auch hier ist die Anmeldefrist im Frühjahr vor Studienbeginn.