Studienangebot
Zweitstudium

Was ist ein Zweitstudium?

Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und einen weiteren Studiengang aufnehmen. Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt (konsekutives Studium), gilt nicht als Zweitstudium!

Gründe für die Aufnahme eines Zweitstudiums können beispielsweise sein:

  • Ihr Berufsziel erfordert den Abschluss zweier aufeinander folgender Studiengänge. Dies ist zum Beispiel bei Kieferchirurg*innen und Schulpsycholog*innen der Fall.
  • Sie haben ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolviert und möchten nun in derselben Fachrichtung auch noch einen Universitätsabschluss erwerben.
  • Sie möchten sich neu orientieren, weil Sie mit Ihrem abgeschlossenen Studium auf dem Arbeitsmarkt keine Chance sehen oder sich Ihre berufliche Interessen geändert haben.

Folgende Hinweise sollten Sie bei einem Zweitstudium beachten:

  • Falls Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, so gelten Einschränkungen: Es stehen nur bis zu 3 % der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen zur Verfügung. Kriterien für die Auswahl sind die Durchschnittsnote des Abschlusses des Erststudiums und die Gründe, die Sie für Ihr Vorhaben anführen. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben, diejenigen mit den höchsten Punktzahlen haben die besten Chancen, einen Studienplatz zu bekommen. Ausführliche Informationen über mögliche Begründungen und ihre Bewertung erhalten Sie bei hochschulstart.de. Sie gelten auch für die zulassungsbeschränkten Studiengänge, die von den Hochschulen selbst vergeben werden.
  • Zulassungsfreie Studiengänge können Sie auch als Zweitstudienbewerber*in ohne zulassungsrechtliche Probleme aufnehmen.
  • Auch für ein Zweitstudium gelten die Regelungen zu den Langzeitstudiengebühren. Ihnen werden die bisher an staatlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studierten Semester mit Ihrem individuellen Studienguthaben verrechnet. Nach Ablauf der für den jeweiligen Studiengang festgelegten Höchstsemesterzahl werden Langzeitstudiengebühren erhoben. Mehr Infos zu Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren
  • Informieren Sie sich rechtzeitig und lassen Sie sich ausführlich beraten, damit Sie alle formalen Vorgaben kennen. Die Studienberatungsstellen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.
Bevor Sie sich für ein Zweitstudium entscheiden, sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht auch mit einem weiterführenden Studiengang Ihr Ziel erreichen können.
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Wenn noch Fragen offen sind, weitere Informationen benötigt werden oder eine Entscheidung abgesichert werden soll, dann beraten unsere erfahrenen Studienberater vor Ort in allen Fragen des Studiums.

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