Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Voraussetzung für den Zugang im „Masterstudiengang Landschaftsarchitektur“ ist ein qualifizierter Bachelorabschluss oder diesem gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signaturstaaten angehört, in einem Studiengang:
1. der Landschaftsarchitektur, Landespflege, Freiraumplanung, Landschaftsplanung oder Landschaftsentwicklung,
2. des Landschaftsbaus,
3. der Architektur oder Stadtplanung oder
4. sonstiger fachlich eng verwandter Studiengang.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die Auswahlkommission; die positive Feststellung kann mit der Auflage verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.
Ein an einer ausländischen Hochschule erworbener Hochschulabschluss wird anerkannt, wenn er in einem gleichwertigen, fachlich eng verwandten Studiengang erreicht wurde.