Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Eine vorläufige Zulassung wird bei mindestens 150 CP, einem Bachelorabschluss oder einen anderen entsprechenden Abschluss gewährt (bitte beachten Sie die Regelung zur Masterzulassung). Voraussetzung für die Zulassung ist ein Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang Gerontologie, Soziale Arbeit, Management Sozialer Dienstleistungen oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang, z.B. aus den Bereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Bildungs-, Erziehungs- und Verhaltenswissenschaften oder Pflege- und Gesundheitswissenschaften.