Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Voraussetzung ist ein qualifizierter Abschluss in einem geeigneten Bachelor- oder Master-Studiengang. Geeignete Studiengänge sind beispielsweise Deutsches, Europäisches oder Ausländisches Recht, (Wirtschafts-)Informatik, Kognitionswissenschaften, (Computer-)Linguistik, Mathematik oder Ingenieurwissenschaften. Teilnehmer mit ausländischen (Rechts-)Abschlüssen (EU oder Nicht-EU) sind besonders zur Bewerbung aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie in der Zugangsordnung.
Darüber hinaus müssen gute Englischkenntnisse nachgewiesen werden.