Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
- Hochschulzugangsberechtigung und Erstausbildung in einem der Therapieberufe an einer kooperierenden Berufsfachschule
oder
- Erstausbildung an einer nicht-kooperierenden Berufsfachschule plus erfolgreiche Teilnahme an einer Kompetenzfeststellungsprüfung.
Die Zulassung erfolgt für das 4. Fachsemester, da die Berufsfachschulausbildung auf die ersten drei Semester des Bachelorstudiengangs angerechnet wird.
Englische Sprachkenntnisse werden benötigt, um im 4. Semester am Modul Englisch, Fachsprache der Therapiefachberufe, auf Niveau 3 teilnehmen zu können. Für Studierende, die dieses Niveau eingangs nicht erreichen, besteht die Möglichkeit dieses in Kompaktkursen vor dem Semesterbeginn zu erarbeiten.
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss müssen zudem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, Z. B. der Nachweis des Niveau DSH 2 der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).