Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Nachweis hinreichender Englischkenntnisse entweder über durchschnittlich 11 Punkte im Leistungskurs oder 12 Punkte im Grundkurs im Abiturschulfach Englisch in den beiden Schuljahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder über einen erfolgreich absolvierten Englischtest (TOEFL, IELTS - siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für das Studium des Faches "Englisch/Anglistik" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Grundbildung, des Bachelor-Studiengangs Berufliche Bildung und des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Englisch/Anglistik"").