Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Abschluss eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiengangs oder eines anderen fachlich geeigneten Studiengangs an einer ausländischen Hochschule; Erfüllung bestimmter inhaltlicher Voraussetzungen (180 Leistungspunkten, ergänzend sonstige auf den Studiengang vorbereitende und als gleich-wertig anrechenbare Leistungen im Umfang von 60 Leistungspunkten, insbesondere aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen (einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr)) sowie Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 (Zertifikat DSH 2)