Rechtzeitig zum Wintersemester 2022/2023 gibt es auf dieser Seite wieder Informationen über freie Studienplätze an den Hochschulen in Niedersachsen.
Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in den regulären Vergabeverfahren besetzt werden konnten, werden im Losverfahren vergeben. Sie können sich also auch noch nach der Bewerbungsfrist für einen Studienplatz bewerben. Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung. Die Losverfahren werden meist direkt von den Hochschulen durchgeführt. In einigen Studiengängen werden nicht besetzte Studienplätze zentral im Clearingverfahren des sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) von www.hochschulstart.de vergeben.