Niedersachsen nutzt Zukunftsvertrag zum weiteren Ausbau von Studienplätzen und zur Qualitätssicherung in Lehre und Studium: Zwischen Bund und Ländern besteht bereits seit 2007 ein Hochschulpakt, dessen dritte Phase mit dem Hochschulpakt 2020 endet. Auf diesen Pakt folgt nun der "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" als Bund-Länder-Vereinbarung für die Jahre 2021 bis 2027. Damit wollen Bund und Länder die Qualität in Studium und Lehre verbessern und bedarfsgerecht die Kapazitäten an Studienplätzen erhalten. Die einzelnen Bundesländer haben sich daraufhin mit einer Verpflichtungserklärung über den Einsatz der Mittel und die damit verbundenen Ziele festgelegt.
Niedersachsen nimmt dabei zunächst Bezug auf den negativen Wanderungssaldo der Studienanfänger*innen, die das Bundesland zum Studieren verlassen. Diese werden vor allem durch die Stadtstaaten wie Bremen oder Hamburg absorbiert, wo sich ausschließlich positive Wanderungssalden finden lassen. Da die niedersächsischen Hochschulen gerechte und geeignete Verfahren zur Studierendenauswahl bereitstellen müssen, liegt das Wanderverhalten jedoch nicht in ihren Steuerungsmöglichkeiten. Vielmehr möchte das Land Niedersachsen insgesamt mit bedarfsgerechten Studienplätzen noch attraktiver werden, um die Abwanderung von Studieninteressierten in andere Bundesländer zu verringern.
Hauptziel der Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag ist in Niedersachsen der Kapazitätserhalt der Studienplätze für Studienanfänger*innen. Hier sieht das Land einen Bedarf von 6.000 zusätzlichen Plätzen. Auf der Grundlage von Vorschlägen aus den Hochschulen wurden für die kommenden sieben Jahre Zielvereinbarungen getroffen, in welchen Studiengängen dieser Aufwuchs nach 2020 nötig wird. Etwa 1.000 Plätze werden auf Lehramtsstudiengänge entfallen, etwa 2.500 auf andere Studiengänge an Universitäten und weitere 1.000 auf Fachhochschulen. Zusätzliche 1.500 Plätze sollen dann im Jahr 2022 zugeordnet werden.
Da die Studierendenzahlen seit Beginn des Hochschulpaktes vor fast 15 Jahren um mehr als ein Drittel gestiegen sind, sollen in den kommenden Jahren etwa 500 zusätzliche Stellen für Professor*innen geschaffen werden, um die Qualität in Lehre und Studium zu verbessern und den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Das entspricht ungefähr dem Zuwachs aus den Jahren 2005 bis 2018, wo bereits 15 Prozent mehr Professor*innenstellen geschaffen worden sind. Im Vergleich stieg der Anteil an Mitarbeiter*innen im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich im selben Zeitraum um fast 70 Prozent, wovon jedoch zwei Drittel der Stellen befristet sind. Durch die Mittel des "Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken" wird in Niedersachsen erwartet, dass die Befristungsquote nicht weiter steigt und die Betreuungsrelationen durch die zusätzlichen Stellen weiterhin gut bleibt.
Verpflichtungserklärung des Landes Niedersachsen
Allgemeine Informationen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz mit den Erklärungen aller Bundesländer
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