Das Förderprogramm "zukunft.niedersachsen" des Landes Niedersachsen und der VolkswagenStiftung ist das größte Wissenschaftsprogramm der Landesgeschichte. 50 Mio. Euro werden dabei über die aktuelle Ausschreibung "Wissenschaftsräume" vergeben, mit der institutionelle Grenzen aller Art überwunden werden sollen. Antragsstichtag ist der 30. November 2023.
120,9 Millionen Euro aus dem Programm zukunft.niedersachsen stehen für neue Vorhaben zur Verfügung, mit weiteren 155,8 Millionen Euro werden bereits bewilligte Projekte fortgeführt. Den entsprechenden Verwendungsvorschlag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat das Kuratorium der VolkswagenStiftung Ende Juni bewilligt. Die Fördermittel sollen erste forschungspolitische Impulse in drei "Zukunfsfeldern" setzen.
Im "Zukunftsfeld Transformation" stehen die vielfältigen Veränderungsprozesse in Technologie und Gesellschaft im Mittelpunkt. Ausschreibungen sollen vor allem in den Bereichen Klimaforschung und Circular Economy erfolgen, außerdem ist die gezielte Förderung von Energietechnologien vorgesehen. 20 Mio. Euro sollen in neue wissenschaftliche Ansätze der Lebenswissenschaften fließen, weitere 10 Mio. Euro stehen für die Förderung empirischer Bildungsforschung bereit (s. Ausschreibung "Stärkung der empirischen Bildungsforschung", Antragsstichtag: 1. Dezember 2023).
Im "Zukunftsfeld Digitalität" zielen die Förderungen auf eine Weiterentwicklung des digitalen Wirtschaftsstandorts Niedersachsen sowie auf Projekte mit dem Fokus Daten als Schlüsselressource für Forschung und Wertschöpfung.
Im "Zukunftsfeld Spitzenforschung" soll eine strategische Profilierung der Wissenschaftsstandorte in Niedersachsen unterstützt werden, z. B. durch das Förderprogramm "Niedersachsen-Professuren" sowie die aktuelle Ausschreibung "Wissenschaftsräume". Mit der Förderinitiative sollen Hochschulen durch die Zusammenarbeit in Wissenschaftsräumen in die Lage versetzt werden, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Standorte als Teil eines leistungsfähigen Wissenschaftssystems Niedersachsens – eingebettet in deutsche und internationale Kooperationen – strategisch bestmöglich zu entwickeln. Dabei sollen die Hochschulen stärker als bisher und wo sinnvoll auch unter Einbezug der außeruniversitären Einrichtungen noch engere Formen der Zusammenarbeit und des Austausches in Forschung, Lehre und Transfer finden, die institutionelle Grenzen überwinden. Jede niedersächsische Hochschule darf dabei bis zu drei federführende Anträge stellen. Die Laufzeit der Projekte soll zwei bis fünf Jahre betragen. Pro Projekt sind zwischen 1 und 3 Mio. Euro Förderung möglich. Anträge sind bis zum 30. November 2023 über das Antragsportal der VolkswagenStiftung einzureichen.
Hier finden Sie alle aktuellen Ausschreibungen und Förderprogramme auf einen Blick.
Zur Pressemitteilung von MWK und VolkswagenStiftung
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