In der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie ("ExStra") des Bundes und der Länder zur weiteren Stärkung der Spitzenforschung an den Hochschulen in Deutschland sind die ersten Entscheidungen gefallen. Insgesamt 41 Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster wurden Anfang Februar von einem internationalen Expert*innengremium zur Antragstellung ausgewählt. Sie gehen damit in einen Wettbewerb mit den 57 Exzellenzclustern, die bereits seit 2019 gefördert werden und jeweils einen Fortsetzungsantrag stellen wollen. Auch zwei niedersächsische Hochschulen wurden zur Antragstellung aufgefordert.
Insgesamt waren bis Ende Mai letzten Jahres 143 Antragsskizzen von 59 Hochschulen bei der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) eingereicht worden. Die 41 ausgewählten Skizzen kommen von 37 Hochschulen aus 13 Bundesländern. Bei 13 Antragsskizzen handelt es sich um Verbundprojekte von mindestens zwei Hochschulen, darunter sieben, die von drei Hochschulen gemeinsam entwickelt wurden. Zudem sehen fast alle Skizzen die Beteiligung außeruniversitärer Partner*innen vor.
Auch zwei niedersächsische Hochschulen waren erfolgreich mit ihren Antragsskizzen: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) geht mit ihrer Exzellenzclusterinitiative "R-CUBE – Organ Regeneration, Reparatur und Ersatz" ins Rennen, die Universität Oldenburg mit dem Vorhaben "NaviSense", das sich mit den Navigationsfähigkeiten von Tieren beschäftigt.
Alle ausgewählten Skizzen sollen nun bis zum 22. August 2024 zu Förderanträgen ausgearbeitet und bei der DFG eingereicht werden. Dieser Stichtag gilt auch für die Fortsetzungsanträge der 57 bereits geförderten Exzellenzcluster, von denen ebenfalls mehrere an niedersächsischen Hochschulen angesiedelt sind. Zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 werden dann alle eingereichten Neu- und Fortsetzungsanträge von international besetzten Panels begutachtet. Auf Grundlage dieser Gutachten wird am 22. Mai 2025 die Exzellenzkommission darüber entscheiden, welche Projekte ab 1. Januar 2026 für sieben Jahre gefördert werden. Die gegenüber der ersten Runde aufgestockte Fördersumme von 539 Millionen Euro pro Jahr soll sich künftig auf bis zu 70 Exzellenzcluster verteilen.
Auch in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten steht nun die zweite Wettbewerbsphase an. Für diese beschloss das Expertengremium die Ausschreibungsunterlagen, die am 28. März 2024 auf der Website des Wissenschaftsrats (WR) veröffentlicht werden sollen. Für eine Förderung als Exzellenzuniversität beziehungsweise als Exzellenzverbund sind neben einem erfolgreichen Gesamtkonzept bei einer Universität mindestens zwei bewilligte Exzellenzcluster und bei Universitätsverbünden mindestens drei bewilligte Exzellenzcluster Voraussetzung.
Hier finde Sie die Gesamtliste der zur Vollantragstellung aufgeforderten Projekte.
Zur Gemeinsamen Pressemitteilung der DFG und des WR
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