Staatsvertrag über Qualitätssicherung in Studium und Lehre

Am 24. Mai 2017 stimmte die niedersächsische Landesregierung dem sogenannten Akkreditierungs-Staatsvertrag zu. Der Staatsvertrag setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Februar 2016 um. In dem Urteil wurde Rechtsklarheit zum Akkreditierungssystem und den Prozessen der Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen gefordert.

Folgende Modifikationen des bisher geltenden Staatsvertrages sollen vorgenommen werden:

  • Neugestaltung der Rollen von Akkreditierungsrat und Agenturen 
  • strukturelle Mehrheit der Wissenschaft im Akkreditierungsrat zur Gewährleistung der nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erforderlichen Mehrheit der Wissenschaft in fachlich-inhaltlichen Fragen 
  • Differenzierung der Verfahren zur Bewertung der formalen Kriterien einerseits und der fachlich-inhaltlichen Kriterien, zu denen auch die Berufsrelevanz gehört, andererseits 
  • Vereinfachung der Zulassung von Agenturen auf der Basis von EQAR-Registrierung als Ersatz für die Akkreditierung von Agenturen 
  • Neue alternative für Akkreditierungsinstrumente

Im nächsten Schritt wird der Vertrag am 1. Juni von den Regierungschefinnen und –chefs der Länder in Berlin unterzeichnet und schließlich am 31. Dezember soll der "Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen" bis zum 31. Dezember 2017 von den Landesparlamenten ratifiziert werden.

Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei

 

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